Hallo zusammen,
ich möchte gerne wissen.
Was versteht man konkret unter dem Leistungsprinzip?
Wenn z.B. Stellenausschreibung mit EG 9b TVöd ausgeschrieben wird.
Mal fiktiv:
1.Bewerber : 3 jährige Ausbildung und 3 Jahre Berufserfahrung
2.Bewerber: Bachelor Abschluss und 1 Jahr Berufserfahrung
3. Bewerber: Master-Abschluss und keine Berufserfahrung.
Stellen ab EG 9b werden in der Regel an Hochschulabsolventen vergeben.
Wer hätte nun hier die Beste Chance?
Was wäre, wenn der 1 Bewerber guten Draht zu der Personalleitung und Bürgermeister und die Stelle bekommt?
Soweit ich weiß, sind die Abschlüsse beim DQR in 8 Leveln sortiert
Theoretisch wäre der Master-Absolvent im höchsten Level und hätte den besten Abschluss. Da er lange studiert hat, muss er beruflich auch fortkommen. Hätte er also nach dem Leistungsprinzip Anspruch, da er von den Qualifikationen der Beste ist?
Oder ist das alle Theorie und im öffentlichen Dienst läuft es wie in der Privatwirtschaft und Conections zählen?
Ich kenne Leute, die Hauptabschluss haben und eine 3 Jährige Ausbildung. Sie besetzen Stellen in EG 13 und EG 14
Kontrolliert sowas überhaupt jemand?