Was ist ein "Kindschaftsverhältnis"?

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Das Kindschaftsverhältnis beschreibt eine (mehr oder weniger) verwandtschaftliche Beziehung zu einem Kind, z.B. leibliches Kind ("selbstgemacht"), Stiefkind (angeheiratet), Adoptivkind (selbst adoptiert).

Kindschaftsverhältnis aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie Wechseln zu: Navigation, Suche

Das Kindschaftsverhältnis ist ein Begriff, aus den Kindschaftssachen, Bürgerlicher Rechtsstreitigkeiten, die

  1. Feststellung des Bestehens - oder Nichtbestehens einer Eltern-Kind-Beziehung
  2. Anfechtung der Ehelichkeit eines Kindes
  3. Anfechtung der Anerkennung der Vaterschaft
  4. Feststellung des Bestehens- oder Nichtbestehens der Elterlichen Sorge der einen Partei für die andere § 640 ZPO. Für Kindschaftssachen ist das AG zuständig, diese sind keine Familiensachen.

zum Gegenstand haben.

Google machts möglich

Gibt ja auch Vaterschaft, Vater zum Kind. also das gleiche nur eben für Kinder zu ihren Eltern.