Was ist ein Disziplinarverfahren gegen mich (Baden Württemberg)?

6 Antworten

Das kann ein Schulverweis sein. Zum Beispiel. Auf alle Fälle wird es eine angemessene Strafe sein.

Es dürfte sich wohl weniger um ein Disziplinarverfahren, sondern um die Verhängung von  Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach § 90 SchG BW handeln. 

"Folgende Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen können getroffen werden:


1.durch den Klassenlehrer oder durch den unterrichtenden Lehrer: Nachsitzen bis zu zwei Unterrichtsstunden;
2.durch den Schulleiter:a) Nachsitzen bis zu vier Unterrichtsstunden,
b)Überweisung in eine Parallelklasse desselben Typs innerhalb der Schule,
c)Androhung des zeitweiligen Ausschlusses vom Unterricht,
d)Ausschluss vom Unterricht bis zu fünf Unterrichtstagen, bei beruflichen Schulen in Teilzeitform Ausschluss für einen Unterrichtstag,

nach Anhörung der Klassenkonferenz oder Jahrgangsstufenkonferenz, soweit deren Mitglieder den Schüler selbstständig unterrichten:


e)einen über den Ausschluss vom Unterricht nach Buchstabe d) hinausgehenden Ausschluss vom Unterricht bis zu vier Unterrichtswochen,
f)Androhung des Ausschlusses aus der Schule,
g)Ausschluss aus der Schule."
 
Du schreibst zwar, dass du nicht den Zettel verfasst hast. Das ist aber egal. Manchmal schreibt man etwas hin und zerreisst dann den Zettel wieder, man hatte niemals eine Absicht, dass das Geschriebene dem Betroffenen zur Kenntnis gelangt. Was tatsächlich zählt, ist der Fakt, dass du durch dein Hinlegen des Zettels vor die Lehrerin diese massiv angegriffen und beleidigt hast. Nur das zählt, auch wenn du 10x nicht der Verfasser warst. Ich weiss nicht, wie alt du bist, evtl. kannst du deswegen schon strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. 

Was du machen könntest:

Einfach abwarten was kommt und damit leben. 

Oder aber:
Persönlich bei der Lehrerin vorstellig werden, dich für dein Verhalten entschuldigen und fragen, wie du es wieder gut machen könntest. Versuche nicht irgendwelche Ausflüchte anzubringen oder die Schuld auf Dritte zu schieben. Sowas merkt ein geschulte Pädagoge recht schnell und deine Glaubwürdigkeit ist zum Teufel.  Vielleicht kriegst du mit einer ehrlichen Entschuldigung die Kuh vom Eis. 

weil ich hab ja "nur" den Zettel nach vorne gelegt?

Dein Klassenkamerad hat den Zettel zwar geschrieben,du hast ihn aber quasi "veröffentlicht".

Von daher darf deine Lehrerin natürlich gegen dich vor gehen.

Was schlimmstenfalls passieren kann? Einen Schulverweis !

Allerdings denke ich eher,dass du eine Verwahrung bekommen wirst,so wie eine gelbe Karte.

btcminer 
Fragesteller
 26.11.2017, 11:57

Und was passiert bei einem schulverweis?

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wiki01  26.11.2017, 12:02
@btcminer

Naja, wie der Name schon sagt: Du wirst von der Schule verwiesen. Oder vielleicht verständlicher: Du nix mehr diese Schule, jetz andere gehen.

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Woelfin1  26.11.2017, 12:04
@wiki01

Du fliegst von der Schule und musst dir eine andere suchen,die dich mitten im Schuljahr aufnimmt ...was verdammt schwer werden wird

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furbo  26.11.2017, 13:07

Wo würde er denn verwahrt werden? 

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Ob du den Zettel geschrieben hast oder nicht, ist nebensächlich. Du kannst dafür von der Schule ausgeschlossen werden, denn der zugehörige Paragraph sieht vor, dass ein Schulausschluss gerechtfertigt ist, wenn einer Lehrkraft nicht mehr zugemutet werden kann, dich zu unterrichten.

Die "ich habe doch nur xyz"- Strategie wird dir kaum weiterhelfen. Die ist ausgelutscht und unglaubwürdig.

Ja, darf sie!

Aber das Problem ist doch einfach zu lösen!!

Dem Verfahren widersprechen und abstreiten, dass Du das geschrieben hast.

Eine Schriftanalyse wird dann ja beweisen, dass DU recht hast!

btcminer 
Fragesteller
 26.11.2017, 11:59

die weiß ja wer ihn geschrieben hat nur mir möchte sie die meiste schuld geben

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Russiangirl15  26.11.2017, 12:09
@btcminer

Das ist auch richtig so, du solltest gar keine Schule mehr besuchen dürfen

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furbo  26.11.2017, 13:11
@btcminer

Nicht die meiste Schuld, die gesamte Schuld! Das würde den Tatsachen entsprechen. 

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wiki01  26.11.2017, 12:06

Aber das Problem ist doch einfach zu lösen!!

Ist es nicht. Ich kann (auf-)schreiben, was ich will, wenn es nicht dafür bestimmt ist, an die Öffentlichkeit zu kommen. So könnte ich auf einen Zettel schreiben, dass der Bundespräsi ein Ar*** ist. Und nichts würde passieren. Aber nimmst du jetzt diesen Zettel, und veröffentlichst ihn, dann wirst du bestraft, und nicht der Verfasser.

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DonCredo  26.11.2017, 12:07

Nein, er/sie hat NICHT Recht ... in dem Fall ist das Hinlegen so gut wie selbst schreiben.

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furbo  26.11.2017, 13:10

Das Hinlegen, nicht das Schreiben ist das Problem. 

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