Was ist eigentlich der Unterschied zwischen gewöhnlichen und außergewöhnlichen Geschäften? (BWL)

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Grundsätzlich ist jeder Gesellschafter zur Geschäftsführung verpflichtet. Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt der Grundsatz der Einzelgeschäftsführung, d. h. der einzelne Gesellschafter kann ohne Mitwirkung der anderen Gesellschafter Handlungen vornehmen, die der gewöhnliche Betrieb des Handelsgewerbes mit sich bringt (§ 116 Abs. 1 HGB). Bei außergewöhnlichen Geschäften bedarf es eines Beschlusses aller Gesellschafter (§ 116 Abs. 2 HGB).

Zu dem gewöhnlichen Betrieb eines Handelsgewerbes gehören alle Handlungen in den verschiedenen Entscheidungsbereichen des Betriebes, soweit diese branchenspezifisch sind oder - aus Sicht des Einzelfalles heraus - den normalen Rahmen des bisherigen Geschäftsbetriebes dieser OHG nicht überschreiten.

Beispiele: An- und Verkauf von Waren, Einstellungen und Entlassungen von Personal

Zu den außergewöhnlichen Geschäften zählen alle Geschäfte, die über den "gewöhnlichen Betrieb" hinaus gehen.

Beispiele: Kauf und Verkauf von Grundstücken, Aufnahme von Großkrediten, Errichtung von Zweigniederlassungen, bauliche Maßnahmen größeren Umfanges auf Betriebsgrundstücken, ungewöhnliche lange Lieferverträge.

Hey,

Die Aufnahme eines Kredits würde ich zu den gewöhnlichen Geschäften zählen.

Mit ungewöhnlichen Geschäften sind meinen Lehrbüchern nach Dinge gemeint, die die Struktur des Unternehmens betreffen, also z. B Wechsel des Sitzes, Wechsel der Rechtsform, Auflösung des Unternehmens, eventuell auch Aufnahme neuer Gesellschafter.

Bei der Bestimmung, wer für welche Entscheidung Mitbestimmungsrecht/pflicht hat, ist die Unternehmensform von entscheidender Bedeutung, was auch der Grund ist, warum ich den Ausführungen von floppydisk nicht uneingeschränkt zustimmen kann.