Was hebt eine Geschwindigkeitsbegrenzung Tempo 30 (keine 30er Zone) und Einbahnstraße auf?
Hey, ich hab morgen meine Fahrprüfung und bin mir manchmal noch unsicher, ob auch eine von links kommende Straße ein Tempo 30 Schild aufhebt oder nur eine von rechts kommende Straße?
Beispielsweise fährst du und siehst ein Tempo 30 Schild...dann fährst du weiter und weiter und irgendwann kommt eine von links kommende Straße und kein Tempo 30 Schild ist zu sehen. Ist dann diese Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben oder nicht? Und gilt das gleiche auch bei Einbahnstraßen?
Danke schonmal im Vorraus :)
3 Antworten
Eine Kreuzung oder Einmündung beendet eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht.
Dabei ist es auch völlig egal, ob die Straße links oder rechts liegt oder ob es sich eine Einbahnstraße handelt.
Eine Geschwindigkeitsbegrenzung ist ein Streckengebot.
Es gilt so lange, bis man die Strecke verlässt oder bis die
Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben durch ein anderes Zeichen ersetzt wird.
Da sehe ich ja das Problem..... Angenommen nach der Einmündung kommt ein Blitzer mit Tempo 30 eingestellt. Der erste fährt durch, passiert nix. Der der aus der Einmündung kommt fährt... vielleicht stramme 60 und darf den FS abgeben obwohl er von der Begrenzung nichts wußte??? Im Paragraphen- und Behördendschungel Deutschland kann das nicht sein. Oder? Demnach müsste die Begrenzung entweder durch die Einmündung aufgehoben werden oder kurz danach müsste ein neues Schild mit der Begrenzung kommen.
Ist zwar schon lange her deine Nachricht ^^ aber das was du da schreibst ist leider wahr und ziehmlich dämlich, dass das so ist ... ich hab keinen Plan warum die das so machen. Es gab zu dem Tema schon gerichtsverfahren. Die 30 gelten also für jeden auf der Straße, egal ob man das Schild sehen konnte oder nicht :D
Verkehrszeichen, die ich nicht sehen oder erkennen kann, müssen nicht beachtet werden. Beispiel: Ein Schild ist vollkommen in einer Hecke oder Sträucher eingewachsen und nicht zu sehen. Das muß nicht beachtet werden! Ein im Winter vollkommen zu geschneites bzw gewehtes Vorfahrt achten, muß man wiederum beachten, weil die Form es eindeutig erkennbar macht. Ebenso zB ein Stopp-Schild, an dem du täglich vorbei fährst. Ist es im Winter zu geschneit, mußt Du das auch beachten, weil Du weißt, daß es da steht...
Und eine Einmündung hebt meines Wissens eine Begrenzung auch auf, wenn danach nicht ein neues Schild mit einer Begrenzung kommt.
Ja ist damit aufgehoben.
In der Einbahnstraße aber nur wenn du in der zugelassenen Richtung fährst.
Ein Tempo 30 Schild bezieht sich immer auf die Straße, die du befährst. Wenn die Straße zu Ende ist und du nur noch rechts oder links abbiegen kannst, ist auch das Tempo 30 Schild nicht mehr gültig. Das gleiche gilt für die Einbahnstraße. Die Einbahnstraße wird auch durch das Schild "Gegenverkehr" aufgehoben.
Da stimmt aber irgend etwas nicht... Du fährst zB auf einer Straße mit Tempo 30. Begrenzt durch Schild. Aus der Einmündung rechts kommt ein Fahrzeug auf einer Strecke, für die 50 gilt und biegt rechts (in Deiner Richtung) ab. Darf der dann 50 weiter fahren oder nur 30?
Wenn Das Limit von 30 beibehalten wird, muß doch wohl nach der Einmündung ein weiteres Schild mit der 30 kommen....