Oben steht ja, das die Mutter bzw Erziehungsberechtigte unter 16 Jahren mit kommen muss, aber ich verstehe nicht was mit dem zweiten Abschnitt gemeint ist
„zur Einhaltung der Vorgaben des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) ist Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren der Zutritt insbesondere zu Konzertveranstaltungen in der Max- Schmeling-Halle nur in Begleitung einer erziehungsbeauftragten oder personensorgeberechtigten Person in Verbindung mit jeweils einer gültigen Eintrittskarte gestattet.
ABSCHNITT 2
Seitdem lnkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes besteht für die Personensorgeberechtigten (i.d.R. die Eltern) die Möglichkeit, für einen Veranstaltungsbesuch in der Max- Schmeling-Halle einen Erziehungsbeauftragten zu benennen, minderjähriges Kind während und nach der Veranstaltung begleitet und beaufsichtigt. In Begleitung dieses Erziehungsbeauftragten kann lhr Kind an bestimmten Veranstaltungen teilnehmen.“