Was bedeutet in dem Falle "Garten/ -mitbenutzung"?

 - (kaufen, Wohnung, Haus)

4 Antworten

Das kommt darauf an: Bei einer angemieteten Wohnung in einem MFH ist der Garten immer Gemeinschaftsfläche, der allen M zur Benutzung bereit steht. Es sei denn, es wäre mietvertraglich anders bestimmt.

Bei einem gemieteten Haus zählt der Garten immer zur Mietsache - es sei denn, es wäre vertraglich etwas anderes bestimmt.

Dehalb heißt es bei der Schlagwortbeschreibung ja auch "Garten/-mitbenutzung", also fallweise mitvermieteter Garten (Haus/Mietvertragsbestimmung) oder erlaubte Mitbenutzung (Wohnung/Mietvertragsbestimmung).

G imager761


Der Besitzer wohnt z.B. auf der ersten Etage, das Haus hat einen Garten, man mietet die Wohnung Parterre und darf auch in den Garten gehen, z.B. zum Sonnen, muss aber evtl.auch- das muss geklärt werden im Mietvertrag- den Rasen mähen.

...dass du keinen Garten für dich alleine hast sondern den Garten mit anderen Mietern oder Eigentümer/n teilen musst.

Der Begriff ist sehr Dehnbar. Aber auf jeden Fall zieht er Pflichten der Gartenpflege mit sich.

Also, Vermieter fragen, was Du im Garten machen darfst.