Was bedeutet das Wort "Rasse" im Grundgesetz?
3 Antworten
du meinst vermutlich
Art 3(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Das Grundgesetz stammt von 1949
Damals sprach man noch von Menschenrassen im Bezug auf Asiaten, Schwarze, Weisse, australische Ureinwohner usw.
seit den 1970ern ist das anders
In der Biologie wird der Mensch weder in Rassen noch in Unterarten unterteilt. Molekularbiologische und populationsgenetische Forschungen seit den 1970er Jahren haben gezeigt, dass eine systematische Unterteilung der Menschen in Unterarten ihrer enormen Vielfalt und den fließenden Übergängen zwischen geographischen Populationen nicht gerecht wird. Zudem wurde herausgefunden, dass die augenfälligen phänotypischen Unterscheidungsmerkmale der Rassentheorien nur von sehr wenigen Genen verursacht werden, der größte Teil genetischer Unterschiede beim Menschen stattdessen innerhalb einer sogenannten „Rasse“ zu finden ist. Anders ausgedrückt: Die Variationen eines jeden Merkmals innerhalb der Art Mensch gehen in sehr unterschiedlicher Weise über die angeblichen Rassengrenzen hinaus und beweisen damit deren willkürlichen Charakter.
Der Begriff hat somit lediglich historische Bedeutung.
Warum ändert man es nicht?
Nun
Bericht: Wort "Rasse" bleibt doch im Grundgesetz | tagesschau.de
Darüber hinaus sei das Ersetzen des Begriffs juristisch zu kompliziert . "Es gibt erhebliche Bedenken, welche Formulierung das gleiche Schutzniveau garantiert."
Man will also ausnahmsweise mal nicht verschlimmbessern.
Als das Grundgesetz 1949 verfasst wurde, hat man diese Formulierung mit positiver Absicht und als Reaktion auf die "Rassengesetze" der Nazis verwendet. Dass Jahrzehnte später dieser Rassebegriff als wissenschaftlich nicht haltbar erkannt würde, hat damals vermutlich niemand geahnt.
Man sollte daher diesen Begriff im Grundgesetz heute so verstehen, wie er gemeint war - nämlich als Aussage gegen Rassismus und Diskriminierung.
Der Rassebegriff im Grundgesetz bezieht sich auf die inzwischen überholten Rassentheorien, wonach sich Menschen nach äußerer Erscheinung wie z.B. Hautfarbe, Behaarung oder Kopfform in verschiedene Subtypen ("Rassen") unterscheiden lassen. Auch wenn das in der Wissenschaft nicht mehr gültig ist, gibt es immer noch Rassismus in der Welt.
In dem Sinne wird der Rassebegriff im Grundgesetz benutzt um Rassismus zu unterbinden. Was meiner Meinung nach legitim ist. Wie will man sonst rassistische Diskriminierung juristisch unterbinden ohne die entsprechenden eindeutigen Worte zu nutzen?