Warum wird mit unter 14 Jährigen Straftätern so locker umgegangen?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Zunächst mal sagt der § 19 StGB unmissverständlich aus das Kinder unter 14 Jahren strafunmündig sind. Das bedeutet schlicht das man sie für die begangene Tat nicht bestrafen kann. Natürlic werden Massnahmen getroffen, das kann von einer Heimunterbringung, zur Unterbringung in einer Pflegefamilie und eben besonderer Therapien gehen.

Kinder- und Jugendpsychiatrie

Nur wenn wirkich ein psychisch Erkrankung vorliegt, sonst ist das nicht möglich.

oder geschlossenes Kinderheim

Es gibt in Deutschland keine geschlossenen Kinderheime.

Es kann sogar soweit kommen das überhaupt nichts passiert. Aber letztendlich entscheidet das ein Gericht nachdem entsprechende Gutachten vorliegen.

Das finde ich auch nicht gerecht ihren Opfern gegenüber ,damit lernen die nur haben das richtige Alter es hat keine Folgen.Und solche Straftaten kan man nicht entschuldigen ist ja noch so jung alles sind nur die Eltern schuld.

Es ist auch bei ü 14-jährigen so, dass man prüft, ob sie schuldfähig sind, und die notwendige Einsicht vorgelegen hat.

Bei bis 14-jährigen geht unsere Rechtsprechung davon aus, dass sie noch nicht die Fähigkeit und Einsicht haben, eine "Schuld" zu erkennen.

Interessant finde ich, dass es welche gibt, die das Wahlalter auf 16 senken wollen --somit würden nur zwei Jahre zwischen Einsichtslosigkeit und Regierung wählen liegen.

Andere wollen die Strafmündigkeit auf 12 senken...

Da muss mal gelegentlich neu disponiert werden

Das stimmt nicht so ganz. Er kann zivilrechtlich belangt werden. Schadenersatz, Schmerzensgeld etc. können ihn evtl. für den Rest seines Lebens finanziell beeinträchtigen.