Warum hikft das jobcenter mir nicht vom erlangen des führerscheins wenn ich eine festanstellung bekäme?

7 Antworten

Tja, die Willkür der Sachbearbeiter bei den Arbeitsämtern scheint recht weitläufig zu sein. Besser man ist von dem Verein nicht abhängig.

Wenn dieser Arbeitgeber dich einstellen will, dann frage ihn doch einfach, ob er dir ein zinsfreies Darlehen gibt, dass du mit der Gehaltsabrechnung in Monatsraten zurückzahlen würdest.

Und nun ja, wenn der Arbeitsvertrag auf 6 Monate befristet ist, dann ist verständlich, dass das Arbeitsamt kein Geld für den Führerschein bereit stellt.


Katze446  23.07.2021, 10:08

Das ist weniger Willkür als die fehlende Vernetzung der Ämter untereinander und wenn die Sachbearbeiterin wechselt, muss sie sich in jeden Fall neu einlesen, da ist es normal, dass sie vieles am Anfang nicht weiß. Außerdem sind die Ämter unterbesetzt, wegen der Sparpolitik.

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Erstens: Schreib bitte mal mit Punkt und Komma und beende deine Sätze, wenn du so redest, wie du hier schreibst, warst du ganz bestimmt nicht ruhig im Gespräch mit der Mitarbeiterin.

Zeitens: Ein großes Problem bei den Jobcentern ist die fehlende Vernetzung und wenn Mitarbeiter wechseln oder eine Vertretung kommt, ist es normal, das alles noch mal von vorne anfängt, die kann deinen Fall ja gar nicht kennen, wenn sie eben erst eingestellt wurde.

Drittens: Es gab schon genug Betrug und Abfischen von Leistungen wie z.B. das mit dem Führerschein. Es wollten schon genug Leute den Führerschein vom Amt bezahlt haben unter Vorwand einer Arbeit und haben dann doch nicht gearbeitet.

Viertens: Es gibt Personalmangel auf den Ämtern, das ist eine Folge der Sparpolitik und viel wird auch von Computern gemacht, deshalb kommen manchmal unsinnige Briefe an, das war bei mir auch so.

Ich habe nur den Anfang Deiner Fragebeschreibung gelesen.

Das Jobcenter "hilft" nicht, sondern bewilligt auf Antrag Leistungen.

Du hättest nicht höflich anfragen, sondern schlicht einen sachlichen Antrag stellen sollen. Das Ganze papierschriftlich. Was zwischen Euch geredet wurde, ist rechtlich uninteressant.

"Führerscheinentscheidungen" sind Ermessensentscheidungen, und wenn Dein Antrag abgelehnt wird, kannst Du prüfen (lassen), ob bzw. inwieweit Rechtsmittel gegen die Ablehnung Aussicht auf Errfolg haben könnten. Ggf. sind diese Rechtsmittel dann einzulegen.

Falls der Arbeitsvertrag befristetet ist, hast Du nach meiner Einschätzung wenig Chancen.

Ich habe eine Frage:

Als ich meinen Führerschein gemacht habe, hatte ich kein Einkommen (17 Jahre alt).

Niemand hat mir den Führerschein bezahlt. Ich musste sparen und neben der Schule jobben.

Mein Arbeitgeber heute setzt von mir ebenfalls eine gültige Fahrerlaubnis voraus.

Jetzt zu meiner Frage:

Was ist bei Dir anders, dass Du den Führerschein kostenlos / geschenkt / Gratis / vom Steuerzahler (=von mir) finanziert haben möchtest?

Es besteht kein allgemeiner Rechtsanpruch auf Anwendung jeder beliebigen Förderungs- / oder Reintegrationsbeihilfe für jeglich individuelle Person im Bezugssystem von Leistungen der Grund- / oder Ersatzleistungssicherung .

Individuell sind u.A. Jobcenter erst einmal daran gebunden , welche Förderleistungen oder Maßnahmen welcher Person im Leistungsbezug in welchem Stadium nach Aktenlage überhaupt angeboten werden kann , bzw. primär anzubieten ist .

Dann gibt es je nach vom Haushalt zugebilligtem Jahresbudget für Förderinstrumente auch noch Wartelisten , denn es gibt ja viele Personen im Leistungsbezug in stets individuellem Verlaufs- / und Förderbarkeitsstatus .

Zu guter Letzt ist bei möglichen Unterbreitungen gesonderter Förderinstumentarien ( wie z.B. Hilfe für Führerschein , Auto etc. ) immer erst einmal eine Überprüfung der Wirtschaftlichkeit und Erfolgsaussichten des Projektes von Nöten . Dieses unterliegt durchaus zu gewissen Teilen auch einem begrenzten Ermessensspielraum des Fallmanagements .

Vor Jahren gab es solche Fördermittel durchaus noch öfter , insbesondere wenn für so etwas entsprechende Sonderprogramme mit zugehörigen Extrabudgets von der Regierung aufgelegt wurden .

Aber selbst da war es schon fast aussichtslos , mit einem ( zunächst ) befristeten Job das "Wagnis Führerschein" von der ArGE finanziert zu bekommen . Die wollten da damals schon unbefristete Jobzusage mit einer gewissen Mindestbindung vom potenziellen Arbeitgeber zugesichert bekommen .

Soweit lief das ganze daher durchaus so , wie es in der von Dir beschriebenen Situation strukturell vom Jobcenter insbesondere nach mehrfachem Sachbearbeiterwechsel zu erwarten wäre . Neue SB , neues Spiel .