Arbeitgeber über Führerscheinverlust informieren?
Ein Freund hat folgende Situation: im Mai eine Ausbildung zum Fachinformatiker erhalten bzw. Sich eine Stelle gesucht , Beginn ist am 01.08. Sein Chef hat ihn gefragt ob er einen Führerschein besitzt, dies war auch der Fall. Im Juni Entzug des Führerscheins wegen Punkten , nun eine Einladung zur MPU. Momentan hat er allerdings keine ausreichenden finanziellen Mittel um MPU und Beratung für ein paar tausend Euro zu zahlen. Heisst er wird keinen Führerschein zu Beginn seiner Stelle haben. Das Berufsbild gibt meiner Meinung nach auch nicht die Pflicht eines Führerscheins. Nun ist der Start in 21 Tagen. Sollte er aus rechtlichen Gründen seinen neuen Chef noch vorher darüber informieren?
7 Antworten
Zudem Zeitpunkt entsprach es der Richtigkeit.
Wenn er auch ohne Auto dort pünktlich hinkommt usw. sollte es eh niemanden auffallen.
In einem Kommentar habe ich arglistige Täuschung gelesen. Das ist nicht richtig. Zu dem Zeitpunkt des Gespräches hatte er noch einen Führerschein
was steht darüber im Arbeitsvertrag? braucht einen Führerschein, um mit dem Firmenwagen zu verschiedenen Einsatzorten hin zu kommen?
Nein der Führerschein ist nirgends dort erwähnt aber der Chef hat eben im Vorstellungsgespräch explizit danach gefragt
Rechtlich ist das alle kein Problem:
So arg listig war die Täuschung gar nicht. Chef fragte, hast Du Führerschein, er antwortete wahrheitsgemäß mit ja. Alles Ok. Die betreffende Antwort war Quatsch.
Wird wohl eher so laufen:
Chef: Nimm den Firmenwagen und fahr mal da und dahin.
Azubi: Geht nicht, dummerweise Hab ich keinen Führerschein mehr. Zum Glück steht in meinem Ausbildungsvertrag nicht, dass ich einen haben muss.
Chef: Das stimmt, da steht aber auch was von Probezeit, und Tschüss
Was könnte helfen? Das Geld für die MPU irgendwie zusammekratzen. Vielleicht ist dann ein Temin absehbar, zu dem es eine neue Fahrerlaubnis gibt.
Dem Chef gleich reinen Wein einschenken. Vielleicht geht es auch ein paar Monate ohne Führerschein.
Da wird er (oder wohl besser gesagt Du - wenn ich Deinen Fragenverlauf so betrachte) wohl Farbe bekennen müssen - spätestens, wenn man ihn / Dich im Rahmen der Ausbildung / Umschulung ( z.B. mit einem Firmenfahrzeug ) zu einem Kunden schicken möchte .
Du solltest Dich konkret an Fakten halten - sonst kann man schwerlich treffende Antworten geben.
Übrigens es wäre vermutlich ein gravierender Unterschied, ob es sich z.B. um einen Ausbildungsvertrag handelt, auf welchen das BBiG anzuwenden wäre oder aber um eine durch die RV / das AA finanzierte Umschulung handelt.
Das hinsichtlich des Vertrages andere Voraussetzungen gelten, als bei einer "üblichen" Ausbildung, welche einem Auszubildenden durch das BBiG wesentlich größeren Kündigungsschutz bietet.
Und hier hat ein Arbeitgeber die Frage nach einem Führerschein gestellt - die der Umschüler mit ja beantwortet hat.
Wenn das Führen eines Firmenwagens nicht Vertragsgegenstand ist, brauchst du dich dahingehend auch nicht einzulassen.
Die Person hat die Ausbildung als Umschulung durch die Agentur für Arbeit erworben , was macht da den Unterschied zur Ausbildung wen es um den Führerschein geht ?