Arbeitgeber über Führerscheinverlust informieren?

7 Antworten

Zudem Zeitpunkt entsprach es der Richtigkeit.

Wenn er auch ohne Auto dort pünktlich hinkommt usw. sollte es eh niemanden auffallen.

In einem Kommentar habe ich arglistige Täuschung gelesen. Das ist nicht richtig. Zu dem Zeitpunkt des Gespräches hatte er noch einen Führerschein

was steht darüber im Arbeitsvertrag? braucht einen Führerschein, um mit dem Firmenwagen zu verschiedenen Einsatzorten hin zu kommen?


SinaBauersmann 
Fragesteller
 11.07.2021, 07:52

Nein der Führerschein ist nirgends dort erwähnt aber der Chef hat eben im Vorstellungsgespräch explizit danach gefragt

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Rechtlich ist das alle kein Problem:

So arg listig war die Täuschung gar nicht. Chef fragte, hast Du Führerschein, er antwortete wahrheitsgemäß mit ja. Alles Ok. Die betreffende Antwort war Quatsch.

Wird wohl eher so laufen:

Chef: Nimm den Firmenwagen und fahr mal da und dahin.
Azubi: Geht nicht, dummerweise Hab ich keinen Führerschein mehr. Zum Glück steht in meinem Ausbildungsvertrag nicht, dass ich einen haben muss.
Chef: Das stimmt, da steht aber auch was von Probezeit, und Tschüss

Was könnte helfen? Das Geld für die MPU irgendwie zusammekratzen. Vielleicht ist dann ein Temin absehbar, zu dem es eine neue Fahrerlaubnis gibt.

Dem Chef gleich reinen Wein einschenken. Vielleicht geht es auch ein paar Monate ohne Führerschein.

Da wird er (oder wohl besser gesagt Du - wenn ich Deinen Fragenverlauf so betrachte) wohl Farbe bekennen müssen - spätestens, wenn man ihn / Dich im Rahmen der Ausbildung / Umschulung ( z.B. mit einem Firmenfahrzeug ) zu einem Kunden schicken möchte .

Du solltest Dich konkret an Fakten halten - sonst kann man schwerlich treffende Antworten geben.

Übrigens es wäre vermutlich ein gravierender Unterschied, ob es sich z.B. um einen Ausbildungsvertrag handelt, auf welchen das BBiG anzuwenden wäre oder aber um eine durch die RV / das AA finanzierte Umschulung handelt.


SinaBauersmann 
Fragesteller
 11.07.2021, 07:51

Die Person hat die Ausbildung als Umschulung durch die Agentur für Arbeit erworben , was macht da den Unterschied zur Ausbildung wen es um den Führerschein geht ?

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wilees  11.07.2021, 08:03
@SinaBauersmann

Das hinsichtlich des Vertrages andere Voraussetzungen gelten, als bei einer "üblichen" Ausbildung, welche einem Auszubildenden durch das BBiG wesentlich größeren Kündigungsschutz bietet.

Und hier hat ein Arbeitgeber die Frage nach einem Führerschein gestellt - die der Umschüler mit ja beantwortet hat.

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Wenn das Führen eines Firmenwagens nicht Vertragsgegenstand ist, brauchst du dich dahingehend auch nicht einzulassen.