Bekommt man den Führerschein bei gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr irgendwann wieder zurück?

3 Antworten

Bei einem "Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr" wird, wie immer bei Straftaten, die individuelle Schuld des Täters berücksichtigt. Man kann sagen, es gibt leichte Schuld, mittlere Schuld und schwere Schuld sowie strafmildernde oder strafschärfende Umstände.

Um einen endgültigen Führerscheinentzug auf Lebenszeit zu bekommen, muß schon ein ganz dicker Hund vorliegen, z.B. das 4. Mal beim Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt worden sein und nach den 3 vorherigen Malen jeweils eine Führerscheinsperre erhalten haben, die einen nicht interessiert hat.

Ganz allgemein kann man sagen: Man bekommt eine mehr oder weniger lange Führerscheinsperre, anschließend evtl. MPU, und dann ist der Weg zum Führerschein wieder frei.

Nein, man bekommt ihn nicht einfach zurück. Es muss aktiv eine Wiedererteilung beantragt werden. Dann wird, sofern der Sachbearbeiter Zweifel an der Fahreignung hat, eine MPU oder ein fachärztliches Gutachten angeordnet. Oder man wartet bis zum Ablauf der Tilgungsfrist, danach ist die Akte wieder sauber und die Führerscheinstelle muss ihn so behandeln, als hätte er nie etwas verbrochen.

was ist denn passiert? normalerweise gibt es bei gefährlichem Eingriff in den Strassenverkehr keinen Entzug der Fahrerlaubnis,

sollte es doch dazu kommen, liegt es im Ermessen der Führerscheinbehörde, ob dir jemals wieder ein FS erteilt wird; man bekommt ihn nach Ablauf der Sperre nicht automatisch, weil man so gestellt wird, als hätte man nie einen FS gehabt;

wird Dir also die Fahrerlaubnis zB für ein Jahr entzogen, so kann es durchaus weit länger dauern, bis Du ihn wieder bekommst;