Warum hat man die Grenzen nicht geschlossen als es zur Fülchtlingskrise kam 2015?

11 Antworten

Weil es im europäischen Gesetz so steht, dass man Flüchtigen Asyl geben muss. Zudem war die riesige Flüchtlingswelle unerwartet. Andere europäische Länder wollten nicht mitagieren und Deutschland ist ein wirtschaftlich starkes Land, welches vor allem die armen Menschen anzieht.

Ich befürworte die Aktionen von Merkel. Wir haben menschlich gehandelt. Die meisten Flüchtlinge haben auch vor hier zu arbeiten. Zahlreiche Prognosen sagen, dass die Flüchtlinge nach der Integration der deutschen Wirtschaft zugutekommen werden. Schon jetzt steigt von Jahr zu Jahr die Anzahl der Flüchtlinge, die es in eine Ausbildung geschafft haben. Natürlich gibt es auch schwarze Schafe, die gar nicht in ihrem Land verfolgt werden, sondern nur wegen der Wirtschaft kommen. Aber die kann man akzeptieren und durch ein neues Einwanderungsqualifikationsgesetz werden diese bald abgeschoben.


OnkelHoffmann  17.07.2020, 03:05

Es gibt kein europäisches Gesetz, das uns zwingt, Asyl zu gewähren. Wird von Politikern gerne behauptet, ist aber falsch. Es gibt aber deutsche Gesetze, wie z.B. das Asylrecht im Grundgesetz und das Asylgesetz. Aus diesen geht hervor, dass niemand sich auf Asyl berufen kann, der aus einem sicheren Drittstaat einreist. Und im Asylgesetz steht zusätzlich, dass Asylsuchende, die aus sicheren Drittstaaten einreisen (und Deutschland ist nur von sicheren Drittstaaten umgeben), an der Grenze abzuweisen sind.

Die Flüchtlingswelle kam auch nicht unerwartet, sondern wurde durch Kürzung der Essensrationen in den UN-Flüchtlingslagern um Syrien ausgelöst. (Aussage des UNO-Generalsekretärs Guterres)

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Wie hätte denn dann dieses reiche Land Deutschland in der ganzen Welt ausgesehen?

Ein Land, dass auch Kinder vor den Grenzen verhungern und verdursten lässt? So schwer diese Entscheidung auch war und Deutschland extrem viel abverlangt hat und auch viel Ärger einbrachte, so offen sollte man sein, hat es uns in der ganzen Welt viel Ansehen gebracht.

Alle Flüchtlinge, die ich kenne - und das sind inzwischen viele - sind nette Menschen, die sich um Arbeit bemühen und vor allem um gute Bildung/Ausbildung für ihre Kinder. Ich helfe diesen Kindern und Jugendlichen beim Lernen für die Schule. In 20-30 Jahren werden sie dann meine Rente finanzieren.

"Versagt" ist das falsche Wort. Merkel hat rechtswidrig angeordnet, keine Grenzschutzmaßnahmen durchzuführen. Was aber aufgrund der offensichtlich nicht mehr funktionierenden Schengen-Außengrenzen ihre Pflicht gewesen wäre. Und dieser rechtswidrige Zustand hält bis zum heutigen Tage an.


Literwaise  17.07.2020, 10:13

Und du leidest fürchterlich.

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Weil man humanitäre Gründe hatte, die Menschen nicht abzuweisen. Die Flüchtlinge konnten ei- aber nicht ungehindert weiterreisen, wie es hier vorgegeben wird.


OnkelHoffmann  17.07.2020, 02:56

Humanität ist eine gute Sache. Dennoch ergibt sich daraus kein Recht, Gesetze zu brechen.

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OnkelHoffmann  17.07.2020, 14:59
@Kleidchen2

Beispielsweise das Asylgesetz, demzufolge Asylsuchende, die aus sicheren Drittstaaten einreisen, an der Grenze abzuweisen sind.

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Kleidchen2  17.07.2020, 23:57
@OnkelHoffmann

Nein. Denn zunächst muss geprüft werden, ob ein Asylanspruch besteht, auch wenn sie durch ein anderes Land gekommen sind. Es gilt das Land, wo sie zuerst einen Asylantrag stellen

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OnkelHoffmann  18.07.2020, 00:05
@Kleidchen2

Nein, muss nicht überprüft werden, da ja von vornherein bei Einreise aus einem sicheren Drittstaat gemäß Art. 16a GG und Asylgesetz kein Asylanspruch besteht.

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Kleidchen2  18.07.2020, 01:59
@OnkelHoffmann

Ich zitiere einen Artikel der Zeit dazu:

" Ausnahmen von den gemeinsamen EU-Asylregeln während der Flüchtlingskrise waren nach einem Gutachten der Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Eleanor Sharpston, zulässig. Die außergewöhnlichen Umstände hätten die Abweichungen von den sogenannten Dublin-Regeln ermöglicht. 

Für die Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz sei somit der Mitgliedstaat zuständig, in dem der Antrag zuerst gestellt worden sei, sagte Sharpston in Luxemburg. Normalerweise ist nach der Dublin-III-Verordnung jener Mitgliedstaat für die Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz zuständig, in dem der Flüchtling zuerst europäischen Boden betritt.

Sharpston musste Fälle begutachten, in denen ein syrischer und zwei afghanische Flüchtlinge erst in Slowenien und Österreich Schutz beantragten, statt in dem Land, in dem sie in die EU eingereist waren. Ihre Anträge waren nicht anerkannt worden, sie wurden an ihr Einreiseland Kroatien verwiesen und hatten dagegen geklagt...Kroatien habe die Fälle der dort Ankommenden unmöglich alle allein prüfen können, stellte Sharpston fest. Wenn Ländern mit einer EU-Außengrenze die Zuständigkeit für die Aufnahme und Betreuung außergewöhnlich hoher Zahlen von Asylbewerbern auferlegt würde, bestehe ein Risiko, dass sie nicht in der Lage seien, die Situation zu bewältigen und ihre EU-rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten. Zudem liege kein "illegaler Grenzübertritt" im Dublin-III-Sinne vor, wenn Mitgliedstaaten den Flüchtlingen gestattet hätten, in ihr Land einzureisen und es zu durchqueren, heißt es in den Schlussanträgen."

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.zeit.de/amp/politik/ausland/2017-06/asylregel-ausnahme-fluechtlingskrise-gutachten&ved=2ahUKEwikx-2gvtXqAhVM4aQKHeAMDVwQFjALegQIBBAK&usg=AOvVaw3Zo0l9tTC7xIASGqS7C3gm&cf=1

Bisher wurde, trotz mehrerer Versuche der afd, der Bundesrepublik kein gesetzeswidriges Verhalten nachgewiesen.

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OnkelHoffmann  18.07.2020, 03:16
@Kleidchen2

Wo sind diese "außergewöhnlichen Umstände" definiert, welche nach Ansicht der besagten Generalanwältin die Aussetzung von Recht und Gesetz, in diesem Fall die Dublin-Regeln, ermöglicht? Mir jedenfalls ist diesbezüglich keinerlei Definition und Rechtsgrundlage bekannt. Somit wurden hier moralische oder anderweitige Motive über Recht und Gesetz gestellt - in Rechtsstaaten ein unhaltbarer Zustand.

Damit hast Du selbst einen Beleg geliefert, dass neben deutschem Recht auch noch gegen europäisches Recht verstoßen wurde und übrigens nach wie vor wird, da diese Praxis der Willkür bis zum heutigen Tag andauert.

Dass der Bundesregierung bis heute kein Rechtsbruch vor Gericht nachgewiesen werden konnte, liegt ganz einfach daran, dass das Bundesverfassungsgericht sämtliche Klagen diesbezüglich einfach als "unzulässig" abgeschmettert hat.

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Kleidchen2  18.07.2020, 11:28
@OnkelHoffmann

Na, dann warten wir doch einfach mal die weitere gerichtliche Klärung ab, die ja ein Lieblingsstück der afd ist.

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OnkelHoffmann  18.07.2020, 17:04
@Kleidchen2

Darauf brauchen wir nicht warten, da es eine solche nicht geben wird. Aber Du kannst auf die Straße gehen und gegen die Rechtsverstöße durch die Bundesregierung demonstrieren, und ihr bei der nächsten Wahl Deine Stimme vorenthalten. Es sollte in unser aller Interesse sein, den Rechtsstaat zu verteidigen.

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Kleidchen2  18.07.2020, 17:14
@OnkelHoffmann

Ich gehe gerne auf die Straße. Für Humanität und gegen die Rechtsbrecher der afd.

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OnkelHoffmann  18.07.2020, 17:21
@Kleidchen2

Aber mit Rechtsbruch durch die Bundesregierung hast Du offensichtlich kein Problem, solange Deine persönlichen Überzeugungen dadurch unterstützt werden.

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OnkelHoffmann  18.07.2020, 18:00
@Kleidchen2

Wie gesagt, der Rechtsbruch kann auch gar nicht gerichtlich festgestellt werden, wenn sämtliche Klagen diesbezüglich abgeschmettert werden. Aber wir können alle lesen, und Du selbst hast hier einen Beleg geliefert, der die "Aussetzung" bzw. den Verstoß gegen die Dublin-Regeln untermauert. Und behoben ist da wie gesagt gar nichts, nur die Zahlen an Einwanderern sind im Vergleich zu 2015/2016 kleiner geworden.

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Kleidchen2  18.07.2020, 18:02
@OnkelHoffmann

Willst du behaupten, unser Rechssystem würde berechtigte Rechtsbrüche unterschlagen?

Du argumentierst so wie derjenige, der bei einer Massenkarambologe die Autobahn betritt um zu helfen, dann angezeigt wird wegen Herumlaufen auf einer Autobahn.

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OnkelHoffmann  18.07.2020, 18:13
@Kleidchen2

Ja, das behaupte ich. Und das betrifft übrigens nicht nur die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung, sondern z.B. auch den völkerrechtlich äußerst zweifelhaften Tornadoeinsatz in Syrien durch die Bundesregierung. Die Linke hatte letztes Jahr eine Organklage diesbezüglich angestrengt, die aber wie auch schon die Organklage der AfD zuvor vom Bundesverfassungsgericht als "unzulässig" abgeschmettert wurde.

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OnkelHoffmann  18.07.2020, 18:44
@Kleidchen2

Das hatte nichts mit Kompetenz zu tun. Es fehlte einfach der Wille seitens des Bundesverfassungsgerichts, diese Klagen zuzulassen. "Wo kein Wille, da auch kein Weg."

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OnkelHoffmann  18.07.2020, 20:09
@Kleidchen2

Seitdem wir nur eingeschränkt einen Rechtsstaat haben, also schon seit immer. Den perfekten Rechtsstaat wird es auch nie geben, solange fehlerhafte Menschen am Werk sind. Aber wir sollten dieses Ideal immer im Blick behalten.

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