Warum gilt das Urheberrecht 70 Jahre bis nach dem Tod des Urhebers?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

das hat den Sinn das auch Hinterbliebene von dem Erbe etwas haben.

Was aber auch zb in der Musik ein Fall ist, bei Spielen gehts es viel mehr um verkaufte Lizenzen als echtes Urheberrecht.

Um erstmal ein paar Missverständnisse auszuräumen...

Ein Spieleanbieter ist nicht verantwortlich wenn Du keine stabile Internetverbindung hast.

warum soll ich dafür meine PS 5 abnutzen / benutzen...

Natürlich kauft man eine PS5 um sie nicht zu nutzen.😅

Das Dein Rechner + Emulator weniger Strom verbraucht halte ich für ein Gerücht. Emulatoren benötigen sehr leistungsfähige Hardware, welche auch recht exzessiv ausnutzen...(wenn Du Dich fragen solltest weshalb ein solcher Rechner ein 600..700 Watt Netzteil benötigt)

Eine PS5 hat lediglich eine maximale Leistung von 225 Watt. (Damit kommt nichtmal ein OfficePC zurecht.)

Du verbrauchst auch kein Internet..., das wird nicht weniger...🤣 ...und was die Kosten angeht, so dürftest Du eine Flatrate haben und Deinen Obolus entreichte, egal wieviel oder wenig durch die Leitung jagst.

Wenn Dir die Spiele zu teuer sind, lass es (oder klau sie Dir) , aber heul nicht rum...

Wie lange , wie und warum ein Hersteller sein Produkt (in dem Fall Spielesoftware) vermarktet und schützen lässt bleibt ganz seine Sache. (Das nennt sich Marktwirtschaft)

Zudem betrifft der Schutz nicht allein das Produkt in der ursprünglichen Originalfassung, sondern auch darüber hinausgehend Inhalte und Ideen. Damit ist gewährleistet, das er nach Jahren sein Produkt auch in einer eventuellen Neufassung oder in Verbindung mit einem anderen Produkt selbst vermarkten kann (bzw. Lizenzen zur weiteren Vermarktung vergeben kann)

Was den Erwerb von alten, geschützten Spielen angeht , für die es keine Hardware mehr gibt, so liegt es im ermessen des Herstellers diese frei zur Verfügung zu stellen (Abandonware) , ggf. einen eigenen Emulator zur Verfügung zu stellen oder eine Neufassung zu produzieren. (...oder im schlechten Fall diese einfach sterben zu lassen)

Du als Kunde hast lediglich den Kauf für ein Produkt getätigt, welches zur Nutzung in Verbindung mit einem anderen Produkt vorgesehen ist. Findest Du nach dem Verlust des mit der Nutzung verbundenen Produkts keine legale Möglichkeit der Weiternutzung ist eben Schluss...

Was 3.Party-Emulatoren betrifft, so distanzieren sich deren Entwickler von dem Ansinnen, dass diese entwickelt wurden , um vorrangig kommerzielle Spiele zu spielen.

Im offiziellen Kontext geht es lediglich um die Machbarkeit , das jeweilige Spiel auf einer nicht originalen Hardwareplattform spielbar zu machen und/oder die Ausgabe in verbesserter Form auf neuer Hardware zu ermöglichen.

Damit ist gewährleistet, das die Entwicklung eines Emulators, selbst, nicht illegal ist.

Zugegeben ein ziemlich wackeliger juristischer Winkelzug...🤔😏🥸 ...aber klappt. (Ich darf einen Ziegelstein herstellen und muss mich nicht sorgen belangt zu werden, wenn jemand damit seine Schwiegermutter erschlägt)

Aber praktisch holen die Leute sich einen Emulator,

In welcher Weiße ein Emulator vom Nutzer verwendet wird, obliegt nicht dem Emu-Entwickler.

Wenn ein Nutzer mit entsprechender Technik und ohne Umgehung eines Kopierschutzes fähig ist sein rechtmäßig erworbenes Spiel auf dem Emulator eines 3.Anbieters auszuführen, ist nichts illegal daran.

Illegal ist es ein (modifiziertes) ROM aus dem Internet herunterzuladen . Dies wiederum im stillen Kämmerlein auf einem Emulator auszuführen (sofern technisch möglich), ist egal (es sind Deine 4 Wände und man müsste Dir den illegalen Erwerb beweisen).

Öffendlich dürftest Du jedoch den Emulator nicht mit einer illegal erworbenen Software (Spiel) betreiben.

Also...
  • wenn Du die eigenen DVD/BD mit einem Emulator nutzt ist alles komplett legal.
  • Wenn Du ein Cartridge mit einem geeigneten Adapter mit einem Emulator verbindest, komplett legal.
  • Eine Kopie der Software eines Cardidge mit einem geeigneten Adapter zu erstellen oder eine CD/DVD/BD zu kopieren ist bereits eine rechtliche Grauzone. Aber in den eigenen Wänden nicht verfolgbar.

Bei Geräten ohne adaptiebare Speichermedien, dürfte die legale Verfügbarkeit der Spielesoftware zumindest schwierig werden, aber man könnte ein Meister des Lötkolben sein...😅 Bei PS4/5 könnte man ja noch die Festplatte nutzen 🤫

Der Rest ist Dein Ding.