Warum dürfrn sich die Adventisten Freikirche mal freikirche nennen und mal nicht?

3 Antworten

Die Adventisten sind eine Freikirche.

Insgesamt beteiligt sich die Glaubensgemeinschaft weltweit und auch in Deutschland kaum an der  ökumenischen Bewegung. Von der historisch stark ablehnenden Haltung zur Ökumene wird aber mehr und mehr Abstand genommen. So nehmen die Siebenten-Tags-Adventisten als Beobachter an den Versammlungen des  Ökumenischen Rates der Kirchen teil und sind Gastmitglied in der  Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen und der  Vereinigung Evangelischer Freikirchen in Deutschland.
https://de.wikipedia.org/wiki/Siebenten-Tags-Adventisten

Was bedeutet Gastmitglied?

Damit wird ein Beschluss der Adventgemeinden in Bayern von 2013 umgesetzt. Entsprechend dem Verständnis unserer Weltkirche teilen wir das Anliegen mit allen Kirchen durch einen konstruktiven Dialog zum gegenseitigen Verständnis beizutragen. Dies geschieht durch das Gespräch über Fragen des Glaubensverständnisses, Gottesdienst und des geistlichen Lebens.
https://www.apd.info/2019/08/11/freikirche-der-siebenten-tags-adventisten-gastmitglied-der-ack-bayern/

Vielleicht hat das was mit den Körperschaftsrechten zu tun. Kann sein das sie in einem Land Körperschaftsrechte haben im anderen Land nicht. Kann auch sein das eine freie Gemeinschaft eine Art gemeinnütziger Verein ist welcher keine Steuern zahlen braucht, bzw eine Freikirche sogar Steuern erheben kann. Aber so genau weiß ich das nicht. Damals bei den Zeugen Jehovas war es so, das die nicht gleich in allen Bundesländern die Körperschaftsrechte hatten. Für Zeugen Jehovas in Brandenburg galten dann andere Regeln als zB in Baden Würtemberg, weil die dort halt schon die Körperschaftsrechte hatten. Vielleicht ist das in deinem geschilderten Fall so ähnlich.

Die Adventisten in Deutschland haben bereits vor Jahren ihren offiziellen Namen geändert (in etwa so wie eine Firma ihren Namen ändern kann):

von "Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten" in "Freikirche der Siebenten-tags-Adventisten".

Warum? Sicher auch aus Prestige-Gründen, um aus der langjährigen "Ecke der Sekten" herauszukommen und sich besser im Bereich der Ökumene bewegen zu können - was Adventisten traditionell lange abgelehnt hatten.

Mit Körperschaftsrechten hat das nichts zu tun, denn die Adventisten sind schon seit 1952 in Deutschland als "Körperschaft des öffentlichen Rechts" anerkannt - so wie die Mehrheit der übrigen Kirchen und der Zentralrat der Juden auch!

Als "Körperschaft des öffentlichen Rechts" hat die Freikirche der Adventisten z.B. das Recht zum Steuereinzug bei ihren Mitgliedern (Kirchensteuer), wovon sie aber keinen Gebrauch macht.

Austritte aus der Freikirche können somit ganz einfach vor dem für den Wohnort zuständigen Standesamt gemacht werden (das kann ich aus eigener Erfahrung berichten!).

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung