warum darf man nicht auf ebay feuerwerk verkaufen

9 Antworten

...auch eBay hat AGB zum Nachlesen - und sie müssen sich wie alle anderen auch an die Gesetze halten, z.B. bezüglich Feuerwerksverkauf...

Generell ist der Verkauf von Feuerwerkskörpern nur an den letzten drei Werktagen des Jahres gestattet. Gezündet werden darf Feuerwerk der Klasse II nur am 31.12. und 01.01. Für den Rest des Jahres bedarf es einer Sondergenehmigung des Ordnungsamtes der Gemeinde, wo das Feuerwerk stattfinden soll. Diese muss schriftlich beantragt werden und es muss ein begründeter Anlass vorliegen. Diese Genehmigung ist kostenpflichtig. Eine Ausnahme bilden die Feuerwerke der Klasse I, diese dürfen das ganze Jahr über verkauft und gezündet werden.

Für die Lagerung und den Verkauf von Feuerwerkskörpern braucht man eine Bewilligung. Diese erstellt in der Regel das zuständige Ordnungsamt der Gemeinde.

Hallo pyrotechnik,

Man darf schon, aber nur die Klasse 1, die darf man das ganze Jahr anzünden, weil Sie unter "Ganzjahresfeuerwerk" fallen. Ab klasse 2 geht garnichts mehr. Da die Feuerwerkskörper nur für Silvester geeignet sind und nichts weiter.

Im Zahlreichen Internetshops werden auch Feuerwerkskörper angeboten, der Versand geht aber erst 3/4 Tage vor Silvester raus.

Gruß MaRReX

Die AGB wollen es so.

Zu Recht:

Der normale Ebay-Verkäufer kann die gesetzlichen Pflichten (Altersbeschränkung, eingeschränkte Verkaufszeit) nicht erfüllen.

Weil das nur ab dem 27. Dezember erlaubt ist und nur für autorisierte Personen.