War bei den Römern Aristokratie oder Demokratie?

6 Antworten

Kommt drauf an wann. Das römische Königreich entwickelt sich zur römischen Republik, diese entwickelte sich mit Gaius Julius Caesar wieder zur Alleinherrschaft, der erste Kaiser war dann Octavian besser bekannt als Augustus.

Aristokratie hat damit nichts zu tun, die gab es die ganze Zeit lang mit den Patrizieren.

Hast Du eine Ahnung, wie lange das römische Reich bestanden hat? Das waren mehrere hundert Jahre. Welche Epoche der römischen Geschichte meinst Du denn? Da gab es die Republik, die Monarchie und so weit ich weiß auch den ein- oder anderen Diktator.

Eine nähere Erläuterung der Frage fehlt, vor allem eine Zeitangabe. Ich vermute einen Bezug zur römischen Republik in der Antike. Die Bezeichnung Aristokratie ist dafür die passendere Einordnung der Verfassung.

Das antike Rom hatte mehrere Staatsformen:

1) Königtum: nach Sagen und Tradition von der Gründung Roms 753 v. Chr. (Gründer und erster König: Romulus) bis zur Vertreibung des tyrannischen Königs Tarquisnius Superbus 510/509 v. Chr.

2) Republik: 510/509 v. Chr. – 27 v. Chr. (Lucius Cornelius Sulla war 82 - 79 v. Chr. Diktator, Gaius Iulius Caesar 46 - 44 v. Chr. Diktator)

3) Kaisertum: 27 v. Chr. – 476 n. Chr. (Prinzipat des Augustus [die Republik bzw. der Staat galt dabei als wiederhergestellt - res publica restituta - ] - Absetzung des Kaiser Romulus Augustulus; das oströmische/byzantinische Reich bleibt noch bestehen)

Die Verfassung der römischen Republik hat sich nach Beendigung der Königsherrschaft allmählich in der Zeit der Ständekämpfe (Patrizier und Plebejer) herausgebildet. In der res publica romana (römische Republik bzw. römischer Staat) hatte das römische Volk Anteil an der Herrschaft. Verschiedene Amtsträger (Magistrate) übten Macht in Ämtern aus. Ein Grundsatz war, mindestens zwei einzusetzen (Kollegialität) und die Amtszeit auf ein Jahr zu begrenzen (Annuität). Die höchsten leitenden Amtsträger waren 2 Konsuln. Ehemalige Konsuln konnten zu Zensoren gewählt werden, die eine etwas längere Amtszeit hatten und einige besondere Funktionen hatten. Es gab mehrere Arten von Volksversammlungen (comitia), die vor allem die Amtsträger wählten und bei denn die Gesetzgebung lag. Die Volksversammlung (in gewissem Sinn ein demokratisches Element) konnte aber nur einfach abstimmen, nicht diskutieren oder Anträge abändern. Volksversammlungen wurden von Amtsträgern/Beamten (Magistraten) und Volkstribunen einberufen, sie konnten nur zustimmen oder ablehnen, nicht selbst einen Antrag stellen, nicht debattieren (es gab die „contio“, eine informelle Versammlung, in der Politiker Absichten und Gesetzesentwürfe ankündigen und vorstellen konnten) oder Anträge abändern.

In der Antike haben einige antike Autoren (z. B. Polybios, Marcus Tullius Cicero) die römische Republik als Mischverfassung gedeutet und dargestellt. Die Volksversammlungen (Funktionen: Wahl von Amtsträgern, Gesetzgebung und mit eher geringer Bedeutung die Rechtsprechung) sind dabei ein demokratisches Element, der Senat ein aristokratisches und die Konsuln ein monarchisches. Tatsächlich hatte aber eine adlige Führungsschicht (die Nobilität) die Vorherrschaft.

Die römische Republik kann daher besser als besondere Art der Aristokratie bzw. als Oligarchie (Herrschaft weniger) bezeichnet werden. Der Machtschwerpunkt lag im Senat, der als Versammlung von Mitgliedern der Führungsschicht mit seinen Beschlüssen eine große Autorität hatte. Der Senat übte durch seine Beschlüsse (senatus consulta) große Macht aus, weil er die gesammelte Autorität der Gesamtgruppe der politischen Führungsschicht darstellen konnte. Die Führungsschicht wird nach den Ständekämpfen zwischen Patriziern (alter Adel) und Plebejern als Nobilität bezeichnet. Das Klientelwesen spielte eine wichtige Rolle.

In Bibliotheken gibt es gute geschichtliche Darstellungen, z. B.:

Jochen Bleicken, Die Verfassung der römischen Republik: : Grundlagen und Entwicklung. Paderborn ; München ; Wien ; Zürich : Schöningh. 8. Auflage, 2000. (UTB für Wissenschaft: Uni-Taschenbücher, 460). ISBN 3-8252-0460-X (UTB); ISBN 3-506-99405-0 (Schöningh)

Leude Leude.... Die römische Republik stellt eine Mischverfassung dar. Es sind sowohl aritrokratische Züge (Senat), als auch demokratische (Volksversammlung) vorhanden. Sogar monarchische Elemente gibt es (Konsuln). Insofern entwickelt sich die römische Republik immer weiter in Richtung Demokratie, allerdings kann man letzendlich nie davon reden, da nunmal immer die anderen Elemente erhalten bleiben. Genauso ist es auch andersrum bei der Aristokratie/Monarchie.

Und Caesar war kein Kaiser ;)

lukluk5000  06.07.2015, 17:13

das Wort Kaiser kommt von Cäsar aber er war mehrere Jahre lang Konsul und Diktator und als Diktator übte er ähnliche Macht aus wie ein Kaiser

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In dieser Zeit die du meinst (ca. 500 v.Ch. - Christi Geburt) war es eine spezielle Aristokratie, denn allein wegen der Sklaven kann man das eigentlich damals schon nicht mehr Demokratie nennen. Die Patrizier (Senat) waren die Aristokraten.