Wann Zahlt eBay Käufer und was kann ich tun wenn Käufer nicht zahlt?

2 Antworten

Die Auktion ist erst heute erst beendet und da brauchst du doch nicht direkt Panik zu bekommen nur, weil noch kein bezahlt dahinterkommt. Vielleicht hat der Käufer von unterwegs Geboten und kann erst zu Hause bezahlen.

Zum einen hat der Käufer ein paar Tage Zeit zum bezahlen und nicht jeder der Ebay nutzt benutzt Paypal und auch, wenn sie direkt Online Überwiesen hat, dauert es bis bei Ebay das Geld ankommt. Und gerade am WE tut sich da kaum was.

Mit dem Endergebnis ist es keine große Überraschung. Nachdem der erste Geboten hat verschwindet die Sofortkauf möglichkeit und man sieht es nicht mehr. Gerade gegen Ende der Auktion kann es passierten das man im Bieterwahn mehr bietet als man eigentlich wollte. Es passiert öfters das Artikeln für mehr Geld enden als man es ursprünglich per Sofortkauf kaufen konnte und gebrauchte Sachen gehen für mehr weg als man es in jedem Geschäft neu kaufen könnte.

Von Experte Margita1881 bestätigt

Du kannst nach 4 Tagen einen unbezahlten Artkel melden.

Klicken: Vorgehensweise bei einem nicht bezahlten Artikel (Käufer zahlt nicht)

Und hier mal wieder die Langversion:

  • Alleine eBay gibt die Zahlungsmethoden vor, nicht mehr der Verkäufer.
  • Zahlungen per Überweisung oder per PayPal direkt an den Verkäufer gibt es bei eBay nicht mehr.
  • Der Käufer kann sich aussuchen, ob er per PayPal, per Google Pay, per Apple Pay, per Visa, per MasterCard, per American Express, per Lastschrift oder per Klarna-Sofortüberweisung an eBay (!) bezahlt.
  • Der Verkäufer bekommt nicht mit, auf welche Art der Käufer bezahlt hat.
  • eBay kassiert immer das Geld und leitet es immer auf das Girokonto des Verkäufers weiter, dessen Kontoinhaber mit dem eBay-Accountinhaber übereinstimmen und das per Ausweisscan verifiziert werden muss, dadurch werden (endlich) auch Minderjährige rausgefiltert.
  • Der Verkäufer wird nie wieder Zahlungen der Käufer auf sein Girokonto oder auf sein PayPal-Konto erhalten.
  • Der Verkäufer muss verschicken, sobald eBay ihm das mitteilt; er darf nicht warten, bis das Geld auf seinem Konto ist.
  • Der Verkäufer darf nur noch mit Sendungsverfolgung verschicken, andernfalls hat er keinerlei Verkäuferschutz.
  • Es gibt bei eBay keine Funktion, mit der der Käufer den Warenerhalt bestätigen kann, auch wenn von Unwissenden immer wieder was anderes behauptet wird; dazu dient alleine der Versand- und Zustellnachweis (!) des Verkäufers.
  • Barzahlung bei Abholung gibt es nicht mehr! Auch bei einem Verkauf mit Abholung geht die Zahlung vorher immer an eBay.
  • eBay kann das Geld bis zu 30 Tage einbehalten, und zwar nach jedem Verkauf.
  • Der Käufer hat immer 30 Tage Käuferschutz, egal welche Bezahlart er wählt. Und bei PayPal-Zahlung sind es sogar 180 Tage, was die wenigsten wissen.
  • Meldet der Käufer innerhalb dieser Zeit einen abweichenden Artikel, dann nimmt der Verkäufer den zurück, ob er will oder nicht.
  • Bei einem Versand ins Ausland werden 4% Verkaufsgebühren fällig und es gelten immer die Käuferschutzbedingungen des Käuferlandes, die unterscheiden sich zum Teil erheblich von denen bei eBay.de und die sollte man kennen.
  • Und es gibt kein Zurück, wenn man sich einmal dafür entschieden hat.

Darauf hat eBay seit Sommer 2021 (!) alle Verkäufer umgestellt, aber das haben wohl noch nicht alle mitbekommen, obwohl jeder dieser Vorgehensweise aktiv zugestimmt hat.

Klicken: Einführung - So funktioniert eBay  

Klicken: Die neue Zahlungsabwicklung bei eBay

Klicken: Nutzungsbedingungen für die Zahlungsabwicklung bei eBay

Klicken: Grundsatz zu Zahlungsmethoden

Klicken: Identität bestätigen

Klicken: Bankverbindung verifizieren

Klicken: Abholung bei eBay anbieten

Klicken: eBay-Gebühren für private Verkäufer

Klicken: Sendungsverfolgung für verschickte Artikel hinzufügen

Klicken: Auszahlungen für verkaufte Artikel

Klicken: Einbehaltene Zahlungen

Dreamdrummer  25.03.2024, 14:26
und das per Ausweisscan verifiziert werden muss

Ist gemäß DSGVO nicht zulässig, da haben auch schon etliche Telekommunikations-anbieter gehörig einen auf den Deckel bekommen. Ausweise und Pässe dürfen grundsätzlich nicht fotokopiert oder gescannt werden. Neuere Ausweise haben deshalb sogar einen Schutz integriert, der einen Scan unleserlich macht!

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