Wann tritt die Verjährung ein wenn ich am 19. März eine Ordnungswidrigkeit begangen habe?

DaKaBo  26.04.2024, 18:46

Du hast also noch keinen Bescheid dazu bekommen?

Demokratio 
Fragesteller
 26.04.2024, 18:52

Noch nicht

2 Antworten

Nein am 18.

Der Tag des Ablaufens der Frist geht dem Tag des Vergehens voraus, somit läuft die Frist also immer einen Tag zuvor ab.

Gruß David

Google sagt:

Denn grundsätzlich verjähren Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr innerhalb von drei Monaten, § 26 Abs. 3 StVG. Wenn bereits ein Bußgeldbescheid ergangen ist beträgt die Verjährungsfrist sechs Monate. Zu laufen beginnt diese Frist an dem Tag, an dem die Ordnungswidrigkeit begangen wurde.

Woher ich das weiß:Recherche
David  26.04.2024, 18:48

Leider nicht ganz richtig.

Siehe mein Kommentar oben

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