Wann tritt die Verjährung ein wenn ich am 19. März eine Ordnungswidrigkeit begangen habe?
Am 19. März wurde ich mit dem Handy am Steuer von Polizisten erwischt. Tritt dann die Verjährung am 19. Juni ein also 3 Monate danach?
Du hast also noch keinen Bescheid dazu bekommen?
Noch nicht
2 Antworten
Nein am 18.
Der Tag des Ablaufens der Frist geht dem Tag des Vergehens voraus, somit läuft die Frist also immer einen Tag zuvor ab.
Gruß David
Google sagt:
Denn grundsätzlich verjähren Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr innerhalb von drei Monaten, § 26 Abs. 3 StVG. Wenn bereits ein Bußgeldbescheid ergangen ist beträgt die Verjährungsfrist sechs Monate. Zu laufen beginnt diese Frist an dem Tag, an dem die Ordnungswidrigkeit begangen wurde.
Woher ich das weiß:Recherche