Wann hat man Anspruch auf einen Blindenhund?

6 Antworten

Hi, Es gibt einen Rechtsanspruch auf einen BFH, allerdings sollte man verschiedene Dinge berücksichtigen. - darf der Hund in die Schule mitgebracht werden - bleibt neben der Schule genügend Zeit, um den Bedürfnissen des Hundes gerecht zu werden - Wie sieht die Planung in dennächsten 2-3 Jahren aus? Ich finde es sinnvoller, noch 2-3 Jahre zu warten, denn dann ist i.d.R. die Schule abgeschlossen und man orientiert sich bzgl. Beruf/Studium.

Leider kann ich Dir keine Tipss geben, aber ich denke mal, es schadet nicht, sich frühzeitig um das Thema zu kümmern, denn die UAsblidung eines Blindenhundes braucht ja auch Zeit und sooo viele wirds da nicht geben. Auf jeden Fall solltet Ihr mit dem Nutzen für den Jungen argumentieren (mehr Selbständigkeit etc), nicht mit "er wünscht sich nen Hund".

Einfach nur zu Knuddeln sind die ausgebildeten Tiere wohl viel zu teuer. (ist schon klar, dass er den nicht "einfach" so will, aber bei der heutigen Bürokratie macht man besser gleich klar.. dass einem das klar ist).

LG

Mein Anrufbeantworter in Deutschland 0321-25252523steht allen Menschen offen: Blindenführhunde sind im Recht immer noch unbekannte Wesen und deshalb müssen Behinderte oft klagen, bevor sie ihr gutes Recht bekommen! Fragen bitte an Hilfsmittelzentrum@Deutschland.ms per Email richten oder obige Telefonnummer anrufen: Ich rufe gern in ganz Europa auf meine Kosten zurück.https://web.facebook.com/groups/Leithundeausbildung/ bietet viel Raum für fast alle Meinungen!

Hallo,

ich denke nicht, dass er zu jung ist für einen Hund; es gibt genügend Leute, die 15 oder jünger sind, ein Haustier haben und sich gut darum kümmern (ggf. mit Hilfe der Eltern).

Den Hausarzt zu fragen, wäre gar keine schlechte Idee. Einen Facharzt (Augenarzt?) zu Rate zu ziehen, wäre aber sicherlich auch nicht verkehrt. Bei der Krankenversicherung könnten sie aber auch nachfragen.

Argumentieren sollten sie dabei aber nicht (nur) mit dem Wunsch eines Hundes, sondern vor allem mit der Nützlichkeit von einem Blindenführhund für den Jungen.

Hat der Junge denn schon ein Mobilitätstraining gemacht? Soweit ich weiß, ist das nämlich auch eine Voraussetzung für einen Blindenführhund.

Da sollte man sich in Kontakt mit der Krankenkasse setzen - die zahlen nämlich dafür. Aber alt genug wäre er! :-)