Wäre es strafbar?


26.08.2023, 20:31

Bitte aber richtige antworten die stimmen und keine sinnlosen antworten die falsch sind

3 Antworten

Mädel, sprich dringend mit einer Vertrauensperson über diese Beziehung. Mit 15 ein Kind von einem 10 Jahre älteren Mann - die 10 Jahre sind in diesem Altersbereich ganze Universen!

Du hast keinen Schulabschluss, keine Unabhängigkeit, dafür aber eine unglaubliche Verantwortung für die nächsten 20 Jahre. Das ist länger als du schon gelebt hast. Du unterschätzt das massiv!


Oowzeed  26.08.2023, 20:41

Das ist wahr, als Vater kann ich nur sagen, dass man es davor massiv unterschätzt, war da auf einen zukommt.

Die Hilfe der eigenen Eltern ist da Gold wert, also sollte man schauen, dass man ein gutes Verhältnis zu ihnen hat.

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Emely355 
Fragesteller
 26.08.2023, 20:55
@Oowzeed

Meine Mutter hat mir mehrmals gedroht mich zum abtreiben zu zwingen und ich weiß es ist anstrengen aber mein Partner und ich haben gesagt das wenn meine schule und so auf keinen fall drunter leiden wird und er auch mir helfen wird

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LisaAusPisa  26.08.2023, 21:02
@Emely355

Du fällst mindestens für die Zeit des Mutterschutzes aus. Das setzt voraus, dass du eine Schwangerschaft ohne Komplikationen hast - es gibt mehr als genug Frauen, die die komplette Schwangerschaft unter den verschiedensten Beschwerden leiden und zu exakt gar nichts in der Lage sind.

Wie stellst du dann die Versorgung des Babys sicher, wenn du zur Schule gehst? Geht dein Partner in Elternzeit - was wiederum das Geld knapper macht, das dann plötzlich für 3 reichen muss - und bringt dir das Baby alle paar Stunden zum Stillen in die Schule?

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Emely355 
Fragesteller
 26.08.2023, 21:33
@LisaAusPisa

Von mein freund die Eltern würden sich dann drum kümmern und mit stillen früh abpumpen und mit schule würde ich wenn es geht zuhause Unterricht machen

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LisaAusPisa  26.08.2023, 21:34
@Emely355

Es gibt keinen Heimunterricht.

Du hängst einer Illusion nach. Und du reißt damit nicht nur dich, sondern auch dein Kind mit in den Abgrund - und das kann überhaupt nichts dafür. Schon keine Chance vom Start weg. Traurig.

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Oowzeed  26.08.2023, 21:34
@Emely355

Deine Schule wird darunter leiden und dein Kind auch. In den ersten Wochen bis zu drei Monaten braucht dein Kind mindestens alle zwei Stunden die Brust oder die Flasche, Tag UND Nacht, bei Wachstumsschüben zwischendrin sogar alle Viertel- bis halbe Stunde. In dieser Zeit sind beide Eltern in einem Zombiezustand. Schule, Studium oder Arbeiten ist für die Mutter in dieser Zeit unmöglich. Du machst dir keine Vorstellung davon. Gleichzeitig ist es wunderschön dieses kleine Wesen in der Welt zu haben, aber du gehst auf dem Zahnfleisch.

Meine Frau und ich sind auch zehn Jahre auseinander, aber sie hat das Abi gemacht und ihre Ausbildung abgeschlossen, damit sie dann wirklich Zeit für das Kind haben kann (sie ist mit 27 dann das erste Mal Mutter geworden).

Alle anderen Vorstellungen sind Wunschträume, die hart mit der Wirklichkeit kollidieren werden.

Mutter zu werden läuft nicht weg, aber ab dann hast du 18 Jahre Verantwortung an der Backe. Alles was du nicht bis dahin gemacht hast, wird dann Warten müssen. Kino, Disco, Spieleabend, Kneipenbesuch, in den ersten Jahren ohne Unterstützung der eigenen Eltern? Unmöglich.

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Für sexuelle Handlungen mit Minderjährigen gilt in Deutschland folgendes:

  • sexuelle Handlungen an Kindern (U14) sind verboten (§ 176 StGB)
  • sexuelle Handlungen an minderjährigen Schutzbefohlenen (bspw. Lehrer-Schüler) sind verboten (§ 174 StGB)
  • sexuelle Handlungen mit Jugendlichen (14 - 18) sind grundsätzlich erlaubt, allerdings gibt es nach § 182 StGB auch drei Ausnahmen: So ist es verboten, ...
  1. ...wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird (Abs. 1)
  2. ...wenn ein Entgelt gezahlt wird (Abs. 2)
  3. ...wenn die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung der Jüngeren ausgenutzt wird (Abs. 3), gilt nut bei Ü21 mit U16, wie in deinem Beispiel, muss vor Gericht aber gutachterlich belegt werden.

Sofern die Minderjährige nicht gefährdet ist (bspw. durch Drogenkonsum oder -handel des Freundes), entscheiden deutsche Gerichte auch gegen die Eltern und für die Beziehung des Kindes, wie in folgendem Fall: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html

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Aus meinem Bekanntenkreis kann ich von einem ähnlichen Fall erzählen, etwas größerer Altersunterschied, der sogar etwas brisanter war:

Ein Bekannter meiner Familie war damals 27 und frisch als Lehrer an einem Berufskolleg verbeamtet, als er mit einem damals 15 jährigen Mädchen zusammen kam. Die Schule des Mädchens und die des Bekannten trennten knapp 20 Kilometer. Das Ausnutzen eines Abhängigkeitsverhältnisses i.S.v. § 174 StGB lag demnach nicht vor. Dennoch ging es vors Strafgericht, weil die Eltern des Mädchens den Bekannten wegen des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen nach § 182 Abs. 1 (Ausnutzen einer Zwangslage& Abs. 3 (Ausnutzen der fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung der JüngerenStGB angezeigt haben.

Da die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung nicht durch ein Gutachten belegt werden konnte, erhob die Staatsanwaltschaft nur für das Ausnutzen einer Zwangslage Anklage. Am Ende kam aber heraus, dass es dem nicht so war. Das Gericht sprach den Bekannten wegen erwiesener Unschuld frei. Die Beziehung zwischen dem Mädchen und dem Bekannten hielt an.

Mit 18 wechselte das Mädchen die Schule, und kam nicht nur auf die Schule des Bekannten, sondern auch in seine Klasse. Eine strafrechtliche Handlung lag hier wieder nicht vor, da sich § 174 StGB auf Minderjährige in einem Abhängigkeitsverhältnis beschränkt.

Dennoch wurde der Bekannte, inzwischen 30, zunächst aus dem Schuldienst und dem Beamtenverhältnis entlassen. Allerdings klagte der Bekannte vor den Verwaltungsgerichten, gegen seine Entlassung. Am Ende wurde seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis widerrufen. Zwar darf er nicht mehr unterrichten, aber er sitzt seit dem mit seinen A14 Bezügen in einer Schulverwaltung.

Inzwischen ist der Bekannte 38 und das Mädchen 26. Beide leben zusammen, sind seit 5 Jahren verheiratet und haben vor kurzem ein Kind bekommen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft

Sex dürft ihr normalerweise haben (gibt ausnahmen), und ich kenne kein Gesetz, das euch verbietet, ein Kind zu bekommen.