"Vorrangige Leistungen", z.B. bei einem Arbeitslosengeld II-Antrag?

2 Antworten

AlG 2 ist ein nachrangige Leistung. Sie wird nur fällig, wenn man seine "Bedürftigkeit" nachweist.

Mögliche vorrangige Leistungen sind, z- B- Unterhaltsansprüche, ausstehende Lohnzahlungen, Kindergeld,Krankengeld oder auch Rentenansprüche.

Regina3 
Fragesteller
 26.06.2020, 17:36

Ganz herzlichen Dank, lieber Hans. Kann nur nochmals wiederholen: Ich freue mich, wenn Du antwortest!

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Vorrangige Leistungen können z.B. sein, Kindergeld, Kinderzuschlag, Unterhalt, Wohngeld oder dann Leistungen nach dem SGB - Xll vom Sozialamt, wenn man nicht mehr arbeitsfähig ist.

Agamemnon712  28.06.2020, 08:41
wenn man nicht mehr arbeitsfähig ist.

In dem Fall besteht kein Anspruch auf ALG 2. Insofern ist ALG 2 dann auch nicht nachrangig.

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isomatte  29.06.2020, 07:05
@Agamemnon712

Eben, es geht um vorrangige Leistungen und wenn man nicht mehr arbeitsfähig ist, dann ist nicht mehr das Jobcenter zuständig, sondern vorrangig das Sozialamt oder die Wohngeldbehörde.

Genau so sieht es mit z.B. Kinderzuschlag oder Wohngeld aus, wenn einem diese zustehen würden, dann wäre ALG - 2 auch keine nachrangige Leistung, wenn man mit seinem anrechenbarem Einkommen + Wohngeld + ggf. Kinderzuschlag den Bedarf decken könnte.

Aber auch wenn man arbeitsunfähig ist, würde einem im ALG - 2 Bezug im Regelfall bis zu weiteren 6 Monaten ALG - 2 zustehen, also kann man auch nicht pauschal sagen dass das Jobcenter dann nicht mehr zuständig wäre.

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