Vorladung Polizei Betrug?
Hallo, habe eine Vorladung wegen Betrug von der Polizei bekommen, vllt ist der ein oder andere in der gleichen Lage.
hatte ein gut laufendes Geschäft (Gbr, Bereich Maßanfertigungen) und durch Corona mussten wir schließen, da wir monatelang geschlossen hatten.
Wir mussten weiterhin Miete zahlen und hatten unsere Fixkosten und haben nur einmal Hilfe bekommen. Anzahlungen an unseren Lieferanten für aufgenommene Bestellungen im Ausland wurden auch gemacht, jedoch der zweite Schock unser Lieferant ist auch Insolvent und kann uns die Ware nicht schicken.
jetzt gibt es kein Kleid und kein Geld an die Kunden. Bei manchen habe ich es aus der Tasche gezahlt, bei den anderen konnte ich nichts mehr machen.
bin momentan in der Warteschlange für Insolvenz.
was sind die Folgen ? Was kann ich tun? Fühle mich grad echt in der Zwickmühle und habe schon panische Angst vor Telefonaten, das noch etwas dazukommen könnte..
4 Antworten
Betrug erfordert Vorsatz auf alle Tatbestandsmerkmale der Tathandlung, d.h. Täuschungshandlung, Irrtumserregung, Vermögensverfügung und Vermögensschädigung sowie rechtswidrige Bereicherungsabsicht müssen in Kausalzusammenhang und vorsätzlich geschehen sein. Das ist bei Dir nicht der Fall, da für Dich bei Auftragsannahme noch klar war, dass Du den Auftrag erfüllen kannst und wirst. Ein Anwalt holt Dich da heraus wenn dieser Vorwurf laut werden sollte.
Möglicherweise kommt aufgrund der GbR-Eigenschaft auch eine Insolvenzverschleppung in Frage, aber auch da dürfte der Anwalt helfen, das ist schon recht speziell.
Der Einladung der Polizei brauchst du als Beschuldigter einer Strafsache nicht Folge leisten. Erst wenn der Staatsanwalt schreibt, dann bist du verpflichtet zu erscheinen.
Allerdings heisst das jetzt nicht, das du in die Vogel-Strauss-Taktik verfallen darfst. Suche dir einen Anwalt, der auf Strafrecht spezialisiert ist, und lass den das regeln und ordnen. Ohne Anwalt hast du in dieser unübersichtlichen Situation schlechte Karten.
Ob du bei der Polizei unterschreibst: "Ich werde mich zu den Vorwürfen nicht einlassen" oder bei der Staatsanwaltschaft; das macht überhaupt keinen Unterschied.
Du hast ja nicht wirklich kriminell gehandelt, sonder aus wirtschaftlicher Not Fehler gemacht. Viele erstatten Strafanzeige, weil sie nichts vom zivilgerichtlichen Mahnverfahren verstehen. Du kannst davon ausgehen, dass die Staatsanwaltschaft das auch so sieht und das Strafverfahren einstellt.
Das tut mir sehr sehr leid für dich!!
So wie du das schilderst kannst du nichts dafür, bist ein Opfer der Umstände geworden! Für mich ist das kein Betrug!
Lass die Sache auf dich zukommen, ändern kannst es eh nicht. Trage deinen Teil zur Aufklärung bei, sei einfach ehrlich!
Hab keine Angst ans Telefon zu gehen.
Und eine wichtige Sache: werde dir bewusst, dass diese Geschichte KEIN Weltuntergang ist! Ja, es ist sehr unangenehm! Ja, du musst da durch! Aber - es geht vorbei!
Fühl dich mal lieb gedrückt! Du schaffst das!