ebay Betrug, Bestellung kam von einem gehacktem Amazon Konto?


22.06.2021, 23:03

der polizei habe ich die daten des verkäufers bereits gegeben, müsste ich die SSD zurückgeben wenn ich sie noch hätte? und ist es ein problem das ich die bereits verkauft habe? (ich will nicht von sowas wie einer hausdurchsuchung überrascht werden)

3 Antworten

Nichts, Du hast ja in gutem Glauben gehandelt. Die wollen natürlich den Namen des Ebay-Händlers wissen, also stelle alle Unterlagen zusammen, die Du noch hast.

Marlinator637  22.06.2021, 23:08

Genau, und wenn jemand dafür gerade stehen und blechen muss dann der Betrüger.

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iq1000  23.06.2021, 01:58
@Marlinator637

Nein, die gelieferte Ware muss schon an den Eigentümer bezahlt werden, das ist hier ja nicht passiert.

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Still  23.06.2021, 07:08

Der FS hat keine Straftat begangen, darf aber die Ware/das Geld nicht behalten, da er kein Eigentum daran haben durfte/konnte.

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Du kannst an gestohlenen Dingen kein Eigentum erwerben. Du mußt also dem Geschädigten den Kaufpreis ersetzen. Du wiederum kannst dich an den Täter wenden und dort dein Geld einklagen.

meduza2863 
Fragesteller
 23.06.2021, 08:11

Den Preis den ich gezahlt habe oder der Preis der damals vom Amazon Konto abgebucht wurde (mir unbekannt)?

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Still  23.06.2021, 08:12
@meduza2863

Das Geld, dass du mit der Hehlerware eingenommen hast.

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meduza2863 
Fragesteller
 23.06.2021, 08:14
@Still

Also den Preis, zu dem ich sie verkauft habe?

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Still  23.06.2021, 08:16
@meduza2863

Für die Differenz haftet dann der Betrüger. Das Prinzip lautet, dass du dich nicht an gestohlenen Dingen bereichern darfst.

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Dir passiert strafrechtlich nichts. Du wirst aber den Schaden (der Wert des SSD) ersetzen müssen. Das wird vermutlich der derzeitige Neuwert sein.

Biete also einfach pro-aktiv an den Schaden zu begleichen und gut ist.