Vertritt eine Kanzlei mit mehreren Anwälten Pateigegner?

1 Antwort

Der der zuerst das Mandatt hat (sagen wir A) wird dann durch die Kanzlei von C+D (der Anwalt für den Fall ist aber C) vertretten, die Kanzlei hat dann nicht die möglichkeit die Gegenseite (B) zu vertretten, auch nicht wenn es ein anderer Anwalt (D) ist, der andere Anwalt (D) könnte aber z.b. zu einer anderen Kanzlei wechseln und dann dort den Mandanten (B) vertretten, da das Verbot wegen Interessenkonflikts auf dem Anwalt (C) lasstet der ihn tatsächlich vertritt und soweit mir bekannt seit kurzem nichtmehr in neue Kanzleien (dann von D) mitgenommen wird, das dann aber nur wenn (D) nicht die interna des Falles kennt also nicht in irgendeinerweiße daran mitgearbeitet hat - kann also schwer werden in kleineren Kanzleien, in größeren aber eher weniger - allerdings gilt das dann nicht für Bürogemeinschaften o.ä. - da hier der andere Anwalt ja von den Fällen des jeweilg anderen nichts wissen dürfte.

Alternativmöglichkeit gibts noch hier: https://ax-rechtsanwaelte.de/bgh-12-10-2021-enzr-43-20-vermeidung-von-interessenkonflikten-durch-chinese-walls/ - Wenn ich das korrekt verstehe sollte es möglich sein in Kanzleien beide zu vertretten wenn man eine gänzliche Organisatorische und Personele Trennung hat zwischen den beiden Fällen.

Soweit so klar? ;p