Vertragskündigung zum nächst möglichen Termin
Ich habe einen Mobilfunkvertrag mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten abgeschlossen. Dieser läuft im März 2013 aus. Bis zu drei Monate vor dem Ablauf der Vertragslaufzeit kann der Vertrag gekündigt werden. (Das heißt ich muss mindestens 3 Monate bevor der Vertrag ausläuft kündigen?)
Wäre es zu früh jetzt schon die Kündigung einzureichen? Und wenn nein, kann ich schreiben, dass ich zum nächstmöglichen Termin kündige? Da ich ja eine Mindestvertragslaufzeit habe, ist der nächstmögliche Termin ja das Ablaufdatum der Mindestvertragslaufzeit. Stimmt das, oder bin ich auf dem falschen Weg? Danke schon mal für Hilfen =)
4 Antworten
Ja, das kannst du auch jetzt schon machen, so wie du es geschrieben hast! Kündige aber am besten per Einschreiben, möglichst Einschreiben mit Rückschein, damit du im Notfall was in der Hand hast und schreibe " zum nächstmöglichen Termin, spätestens zum ........."!
Ja, richtig. Kündige also jetzt schon, dann vergißt du es nachher nicht noch. Und lass dir den Kündigungstermin schriftlich bestätigen.
Du kannst derzeit schon kündigen. Das ist dann wie Du auch geschrieben hast, der Ablauf der Mindestzeit. Vergiss nur nicht reinzuschreiben, dass sie Dich nicht wegen neuer Angebote aud dem Telefon kontaktieren sollen. Sonst geht der Terror wahrscheinlich schon demnächst los.
ja. schreib zum nächstmöglichen Termin, das ist dann klar formuliert