Vertraglich 20-30 std. Arbeitszeit, werde aber nur für 15 eigeteilt?
Hey,
ich arbeite derzeit Teilzeit bei einer Tankstelle um meine laufenden Kosten und meine Abendschule zu finanzieren.
In meinem Vertrag steht das ich "ca." 20-30 std. an 5-6 Arbeitstagen die Woche Arbeiten muss, seit geraumer Zeit (ca. 3 Monate) werde ich aber nur noch 10-15 std. eingeteilt und mit dem Gehalt das ich bekomme, komme ich kaum bis gar nicht über die runden.
Nun habe ich online gelesen das ich ein recht auf meine im Vertrag vereinbarten Stunden habe und sollte ich dennoch weniger eingeteilt werden sie mir die rest stunden vergüten müssen.
Heißt das, dass ich einen Anspruch auf die fehlenden 60-80 unbezahlten Std. habe ? oder habe ich Pech da wie oben angesprochen im Vertrag "ca." 20-30 Std. steht?
Danke im vorraus,
Sascha
2 Antworten
Nun habe ich online gelesen das ich ein recht auf meine im Vertrag vereinbarten Stunden habe und sollte ich dennoch weniger eingeteilt werden sie mir die rest stunden vergüten müssen.
Genau so ist es.
Im Arbeitsvertrag hast Du Dich verpflichtet, zwischen 20 und 30 Std./Woche zu arbeiten, Dein AG hat sich verpflichtet, Dir für diese Zeit Arbeit zu geben.
Teilt er Dir jetzt weniger Stunden zu, obwohl Du die vereinbarte Zeit arbeiten möchtest, befindet er sich nach § 615 BGB in Annahmeverzug.
Da können keine Minusstunden entstehen, man muss nicht "nacharbeiten" und der AG muss den AN so bezahlen, als hätte er vertragsgemäß gearbeitet.
Wenn es zu wenig/keine Arbeit gibt, ist das das Betriebsrisiko des AG und nicht des AN.
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Annahmeverzug.html
Egal wieviel du Arbeitest es muß mindest das bezahlt werden, was im Vertrag steht, wenn da 20 Stunden drin stehen, müssen diese auch mindest bezahlt werden, wenn du deine Arbeitskraft voll zur Verfügung gestellt hast und der AG es selber verschuldet hat, dich nur für 15 Stunden einzuteilen. Er kann dir das auch nicht als Minusstunden aufrechnen.