Vertrag über 15 Stunden pro Woche aber ich arbeite seit Jahren 30 Stunden pro Woche, habe ich einen Anspruch auf einen Vertrag über 30 Stunden pro Woche?

3 Antworten

Wenn Du tatsächlich - wie Du sagst - seit Jahren (und regelmäßig) 30 statt 15 Wochenstunden gearbeitet hast, dann hat es in der Tat eine stillschweigende Änderung Deines Arbeitsvertrags (sei er schriftlich oder mündlich) gegeben!

Mit anderen Wort: Dein Arbeitsvertrag läuft jetzt über eine Arbeitszeit von 30 Stunden - wie auch Hexle2 in ihrer richtigen Antwort bereits festgestellt hat.

Der Arbeitgeber darf jetzt nur noch einvernehmlich (also mit Deiner Zustimmung) die Arbeitszeit von 30 wieder auf 15 Stunden reduzieren; für eine Änderungskündigung dürften - nach Deinen Schilderungen - generell die Voraussetzungen fehlen!

Das setzt aber voraus, dass die seit langem ausgeübte Tätigkeit über die zusätzlichen 15 Stunden nicht an eine vom Arbeitgeber zugewiesene zusätzliche Aufgabe gebunden war, die er Dir jetzt im Zuge seines Direktionsrechts (weil sie nicht vertraglich verankert war) wieder entzogen hat.

Auf welcher Grundlage hast Du den im Falle von Krankheit und Feiertagen Entgeltfortzahlung und bei Urlaub das Urlaubsentgelt (also die Bezahlung während des Urlaubs) erhalten - auf der Basis von 15 vertraglich vereinbarten oder von 30 tatsächlich geleisteten Stunden?.

Es ist ein "Trick" mancher Arbeitgeber, Teilzeitbeschäftigte zwar dauerhaft länger als vereinbart arbeiten zu lassen, diese Leistungen aber rechtswidrig nur auf Basis der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zu berechnen.

Die vorenthaltenen Leistungen können aber (sofern nicht mehrmonatige Ausschlussfristen verstrichen sind, ansonsten gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren) auch noch nachgefordert werden.

Übrigens gibt es entgegen der Aussage von DerHans keinen generellen Anspruch auf Überstundenzuschläge, sondern diese sind arbeits- oder tarifvertraglichen Regelungen oder Bestimmungen aufgrund einer Betriebsvereinbarung (sofern es überhaupt einen Betriebsrat gibt) vorbehalten.

Eine andere Frage - die ich aber nicht beantworten kann - ist die, in wieweit Du bereit und in der Lage bist, diesbezüglich in eine Auseinandersetzung mit Deinem Arbeitgeber zu treten.

Wenn so viele von euch mit den gleichen oder ähnlichen Problemen zu tun haben, sollte ich euch dringendst überlegen, einen Betriebsrat zu gründen, der in der Lage wäre, dem Arbeitgeber gelegentlich auch einmal "auf die Finger zu schauen"!

Stefanito1970 
Fragesteller
 17.08.2016, 21:09

Lieber Familiengerd, bei der Bezahlung des Urlaubsentgeldes und der Weiterbezahlung im Krankheitsfall verhält sich mein Arbeitgeber korrekt. Ich bekomme in diesen Fällen immer das Gehalt für 30 Stunden bezahlt. Ich weiß aber, dass mein Arbeitgeber diese zusätzlichen 15 Stunden anderen Mitarbeitern wieder weggenommen hat, wenn der Chef zum Beispiel der Meinung ist, dass derjenige zu oft krank ist. 

Ich arbeite seit mehr als 5 Jahren 30 Stunden, obwohl ich nur einen Vertrag über 15 Stunden habe. Ich bin Lehrer an einer privaten Sprachschule. Unterrichtet man einen Kurs, zum Beispiel an den Vormittagen, arbeitet man 15 Stunden. Unterrichtet man jedoch zwei Kurse, arbeitet man an den Vormittagen und auch an den Nachmittagen. Das ist bei mir seit mehr als 5 Jahren der Fall.

In den vergangenen Jahren war ich topfit, aber nun hatte ich eine OP und konnte mehrer Wochen nicht arbeiten. Es gibt das Risiko, dass das nicht meine letzte OP war und ich wollte einfach wissen, was zu tun ist, wenn mein Arbeitgeber eines Tages entscheidet, dass ihm meine Fehlzeiten zu hoch sind...

Familiengerd  18.08.2016, 12:35
@Stefanito1970

Auch nach Deinen ergänzenden Schilderungen ändert sich nichts daran, dass Dein aktueller Arbeitsvertrag über 30 statt 15 Stunden lautet.

Als Du "private Sprachenschule" erwähntest, dachte ich zuerst: "Oha!". Aber okay, der Arbeitgeber verhält sich jedenfalls korrekt, was die Berechnung von Entgeltfortzahlung und Urlaubsentgelt betrifft.

Aber was soll das heißen, "dass ihm meine Fehlzeiten zu hoch sind"? Wenn Du krank bist, bist Du krank, und da spielt es keine Rolle, ob Du 15 oder 30 Stunden arbeitest.

Aber offensichtlich geht es dabei dann doch um die Entgeltfortzahlung, weil er meint, durch die Reduzierung von 30 auf 15 Stunden bei "häufigen Fehlzeiten" Kosten sparen zu können.

Er hat dadurch aber keine wesentlich höheren Kosten, wenn er nicht mehr als 30 Arbeitskräfte beschäftigt; in diesem Fall erhält er nämlich die Kosten der Entgeltfortzahlung aufgrund des verpflichtenden Umlageverfahrens zu 80 % von der Krankenkasse erstattet (Aufwendungsausgleichsgesetz AAG § 1 "Erstattungsanspruch" Abs. 1)!

Es gibt dazu ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm (4. Mai 2006 - Az.: 8 Sa 2046/05), das Du im Wortlaut hier finden kannst:  https://openjur.de/u/117838.html  und auf dieser Seite verständlich (und ergänzend zum Problem des Anspruchs auf Verlängerung von Teitlzeitarbeitsstunden) besprochen wird:  http://www.praxis-fortbildung.de/Aktuelles/default.asp?IdAktuelles=248 .

Gegebenenfalls hast Du also - selbst wenn der Arbeitgeber unerlaubt die 30 Stunden auf 15 kürzt - einen Anspruch auf eine längere Stundenzahl, wenn für die "freiwerdenden" 15 Stunden wieder eine Arbeitskraft eingestellt werden sollte. Dieser Anspruch ergibt sich dann aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG § 9 "Verlängerung der Arbeitszeit".

Wenn der Arbeitgeber Dir Deine Stunden also wieder kürzen wollen sollte, kannst Du ihn auf Deine Rechtsansprüche hinweisen und darauf, dass die Reduzierung in Deinem Fall nur noch einvernehmlich möglich ist.

Wie aber bereits gesagt: Ich weiß selbstverständlich nicht, welche Wirkungen das auf das Verhältnis zwischen Dir und Deinem Arbeitgeber hat, wie Du mit einer möglichen Auseinandersetzung umgehen kannst - und überhaupt willst.

Es wäre zu prüfen, ob nicht längst stillschweigend ein Vertrag über 30 Stunden besteht.

Du hast entsprechend gearbeitet und wurdest auch bezahlt.

Eigentlich hätte die Firma ja für die geleistete Mehrarbeit Überstundenzuschlag zahlen müssen. Das ist sicher nicht erfolgt.

Stefanito1970 
Fragesteller
 17.08.2016, 18:13

Hans, vielen Dank. Nein, mir wurde für die 15 zusätzlichen Stunden immer das normale Gehalt bezahlt. Ich würde es gerne wie folgt formulieren: Mit 15 Stunden in der Woche arbeitet man eine Schicht, mit 30 Stunden in der Woche absolviert man zwei Schichten. auf der Gehaltsabrechnung wird diese zweite Schicht seit Jahren als " Zusatzschicht" betitelt. Win kann ich prüfen, ob nicht längst stillschweigend ein Vertrag über 30 Stunden besteht?

DerHans  17.08.2016, 18:18
@Stefanito1970

Man kann es damit vergleichen, wenn du dort arbeitest und hast überhaupt keinen SCHRIFTLICHEN Vertrag. Dann hast du trotzdem einen Arbeitsvertrag den du auch vor dem Arbeitsgericht jederzeit durch deine Gehaltszahlungen belegen kannst.

Ich kann dir nur empfehlen, Gewerkschaftsmitglied zu werden.

Das kostet nicht die Welt.

Hexle2  17.08.2016, 18:32

Eigentlich hätte die Firma ja für die geleistete Mehrarbeit Überstundenzuschlag zahlen müssen.

Warum? Weißt Du ob dies so vereinbart ist?

Überstundenzuschläge müssen arbeitsvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart sein. Es gibt kein gesetzliches Recht auf Überstundenzuschläge.

Wenn du schon mehrere Jahre 30 Wochenstunden gearbeitet hast, hast Du Anspruch auf eine Änderung des Arbeitsvertrags. So einfach kann der AG Dir hier die Stunden nicht wieder kürzen.

Da der AG Dich so lange mehr Stunden als vereinbart eingesetzt hat, ist stillschweigend ein neuer Vertrag entstanden.