6-Tage Woche (Gebäudereinigung) bei 20 Std/Woche?

1 Antwort

Zu 1.: Die Werktage nach dem deutschen Arbeitsrecht sind alle, die keine Sonntage oder Feiertage sind.

Wenn also arbeits- oder tarifvertraglich nichts Anderes bestimmt ist, dann darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer an 6 Tagen in der Wochen einsetzen.

Unter dieser Voraussetzung lautet die Antwort also: Ja, das darf der Arbeitgeber!

Zu 2.: Die Vorbereitungszeit/Rüstzeit ist Arbeitszeit.

Wenn Du also zwischen 7:30 und 7:45 Uhr zur Vorbereitung Deines Einsatzes im Betrieb sein musst/anfangen musst, dann zählt ab dann die Arbeitszeit - und nicht erst ab 8:00 Uhr.

Die Antwort lautet also: Ja, diese Zeit zählt auch als Arbeitszeit und muss bezahlt werden!

Zu Überstunden: Als Teilzeitkraft bist Du grundsätzlich nicht verpflichtet, Überstunden zu leisten, weil das dem Wesen der Teilzeitarbeit widerspricht.

Ausnahme davon besteht nur, wenn Du Dich vertraglich zur Leistung von Überstunden verpflichtet hast; aber auch dann musst Du sie nur leisten, wenn sie betrieblich zwingend notwendig sind - also nicht alleine deswegen, weil es zu wenig Personal gibt (dann muss der Arbeitgeber sich um Abhilfe - mehr Personal - bemühen).

Außerdem müssen unabhängig davon Überstunden immer dann geleistet werden, wenn sich die Notwendigkeit aus dem besonderen Treueverhältnis dem Arbeitgeber gegenüber ergibt; Beispiel: wegen Überschwemmung kann ein Lager mit empfindlicher Ware nur mit Leistung von Überstunden geräumt werden.

Wenn diese Überstunden dauerhaft und regelmäßig geleistet werden, müssen sie auch bei der Berechnung des Urlaubsentgelts und der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen mit berücksichtigt werden (was sonst nicht der Fall ist).

Es ist ein beliebter, aber illegaler "Trick" mancher Arbeitgeber, Teilzeitkräfte zu beschäftigen, sie aber regelmäßig länger als vereinbart arbeiten zu lassen, beim Urlaubsentgelt und der Lohnfortzahlung aber nur die vereinbarte Teilzeitarbeitszeit und nicht die tatsächliche Arbeitszeit zugrunde zu legen, um Geld zu sparen.

Musikheld 
Fragesteller
 29.11.2016, 18:26

Herzlichen Dank für die ausführliche und interessante Antwort. Hat mir sehr geholfen - Dankeschön :-)

Familiengerd  29.11.2016, 18:28
@Musikheld

Gerne geschehen!