Vermietung der Doppelgarage?

1 Antwort

Dazu solltest du mal mit dem Vermieter sprechen, um eine Lösung zu finden. Normalerweise richtet es sich nach der Hälfte vom Tor.

Es kann aber auch sein, dass die nicht die Hälfte der Garage (nach dem Tor bemessen) gemietet hast räumlich gesehen, sondern eine halbe Mitbenutzung der Garage ohne genauere Aufteilung der Fläche, also eine gemeinschaftliche Nutzung mit dem Nachbarn.

Letzteres würde bedeuten, dass du den Rasenmäher auch in dem 1m Streifen stellen kannst, den der Nachbar zusätzlich hat, da dies dann wie gesagt auch ein gemeinschaftlicher Bereich wäre. Das würde aber Streit mit dem Nachbarn bedeuten, wenn du das einfach so machst. Deshalb sollte es zur Klärung mit dem Vermieter und dem Nachbarn zusammen besprochen werden.