Vermieter überweißt Kaution auf ein anderes Konto wie angeben?

3 Antworten

Wenn das Geld nun an das Vermieterkonto zurück geht, wird er es wohl danach direkt auf das andere Konto, das Du ihm hoffentlich nochmal mitteilst, überweisen.

Wie viele Cent an Zinsen erwartest Du? Glaubst Du ernsthaft, aus Deiner Kaution ist durch Zins und Zinseszins in den letzten Jahren ein Vermögen erwachsen? Glaube mir, es lohnt sich nicht, deswegen ein Fass aufzumachen.

Unsere Mieter erhielten in den letzten Jahren jährlich eine Zinsbescheinigung der Bank. Mal 8 Cent, dann vielleicht 15 Cent und irgendwo dazwischen hat es sich immer bewegt. Wie lange hast Du dort gewohnt?

Entweder schickt die Bank das Geld dann zurück, wenn das Konto nicht mehr existiert oder sie rechnet mit eventuellen offenen Salden (auch aus einer beendeten Geschäftsbeziehung) oder - bei P-Konten - gegen Freibeträge auf. Oder sie schreibt es halt einfach diesem Konto gut, wenn es dort noch geführt und nicht aufgelöst wurde. Das ist erstmal das was passieren wird.

ABER: Eine schuldbefreiende Leistung einer Zahlung kann nur auf das vom Gläubiger benannte Konto bzw. auf die vom Gläubiger erwünschte Weise passieren.
Wenn der Vermieter jetzt nur die alte Bankverbindung gehabt hat hat er zwar alles richtig gemacht und ihr habt Pech.
Sobald ihr aber rechtzeitig die korrekte Bankverbindung mitgeteilt habt und er eben doch eine andere genommen hat ist das sein Problem und er muss dann auch selbst zusehen, wie er sich das geld zurückholt, wenn die Bank es nicht von sich aus zurückschickt und muss es sogar fristwahrend auf seine Kosten nochmal anweisen, im Zweifel auch aus eigener Tasche in dem Fall. Dann ist der Fehler und die daraus resultierenden Kosten auch "sein Deckel".
Wäre ja nichts anderes, wenn Ihr aus Versehen Eure Miete an die Telekom überwiesen habt, weil ihr die Bankverbindungen für Miete und Telefonrechnung im Eifer des Gefechts vertauscht habt. Da würde er ja auch fragen, ob das jetzt sein Problem ist und ihr bleibt die Miete schuldig und müsst halt zusehen, wie ihr das Geld von der Telekom zurückfordert und trotzdem sofort die Miete zahlen. Und er müsste noch nicht mal warten, wenn ihr durch Euren Fehler jetzt "blank" seid.

Sollte so etwas auf einem Irrtum basieren hängt die Haftungsfrage halt daran, wer diesen zu vertreten hat. Ihr, wenn ihr keine korrekte Bankverbindung mitgeteilt habt oder dieses nicht rechtzeitig, er wenn er einfach Bockmist gebaut hat.

Ist er schuld muss er eben immer noch zahlen, seid ihr schuld müsst ihr zusehen, wie ihr das Geld bekommt. Geht es natürlich an ihn zurück - z.B. wegen einer einfach nur erloschenen Bankverbindung durch Bankwechsel bleibt er zahlungspflichtig, kann aber, wenn ihr das zu vertreten habt durchaus seinen Mehraufwand (z.B. Bankgebühren etc.) in Rechnung stellen und mit der fälligen Zahlung aufrechnen.

Darum solche Rückzahlungen immer vor Fälligkeit schriftlich regeln und niemals auf blauen Dunst anweisen. Im Zweifel ist das auch bei jeder anderen Zahlung ein guter Rat.

Die Zinsen aus der Kaution wären auszuzahlen, allerdings gibt es da nicht großartig welche, wenn er es - wie gesetzlich vorgeschrieben - auf einem Sparbuch mit 3Monatiger Kündigungsfrist angelegt hat, um es von seinem übrigen Vermögen zu trennen.

ABER: Du darfst nicht einfach ein fremdes Konto in deinem Namen verwenden. Das ist tätsächlich Kontenmißbrauch und die Banken könnten dann erstens deinem Freund ärger machen, wenn er sein Konto für sowas zur Verfügung stellt - bis hin zur Kündigung desselben - , weil er damit gegen seinen Vertrag mit der Bank verstößt, wenn die das spitzkriegen und zweitens auch die Zahlung mindestens mal sperren, bis denen nachgewiesen wurde, dass es sich nicht z.B. um einen Versuch geht, diese vor einem Insolvenzverwalter o.ä. zu verbergen oder diese einer Pfändung zu entziehen, die im eigenen Haus vorliegt (also z.B. dein Freund und du seid beide Kunde der Sparkasse am Ort, dein Konto ist gepfändet und wird als P-Konto geführt, seins unbelastet und du leitest jetzt deine Gelder dort hin um. Das wäre sogar als Pfandverschleppung bzw. Vollstreckungsvereitelung strafbar).
Es ist nämlich, gerade bei Privatkonten nicht ohne Weiteres zulässig, diese für fremde Rechnung zu führen. Und genau das wäre es ja, wenn er für dich Zahlungen auf dem Konto entgegennimmt oder von diesem tätigt. Und wenn man das - ausnahmweise und im zulässigen Rahmen, z.B. als rechtlicher Betreuer für einen Klienten - tut muss man der Bank vorher angeben, auf wessen Rechnung das Konto gefürt wird. Dabei geht es genau um dieses Pfandverschleppungs- und Geldwäsche-Thema.
Final überweist die Bank das dann zurück an den Absender der Zahlung.

Was aber immer zulässig ist, selbst bei harten Dingen wie einer Pfändung ist, auf eigenen Namen anderswo ein Konto zu eröffnen, was dann nicht gepfändet ist (zumindest bis die Gläubiger davon Wind bekommen) und damit eben seinen Zahlungsverkehr abzuwickeln. Auch Pfändungen schränken ja nicht dein Recht ein, Konten zu eröffnen oder deine Bank zu wechseln. Aber darum geht es in der Frage ja nicht, also nur Randinfo, falls es dir bei der Geschichte um sowas ging.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Dass sich der Vermieter weigert das auf ein fremdes Konto zu überweisen, ist im Hinblick auf Geldwäsche und Co. nachvollziehbar. Dann hätte man aber so nett sein können und das schreiben.

Vermutlich hat er einfach stumpf das alte Konto aus den Unterlagen genommen und die Angabe in den Briefen ignoriert.

So doer so darfst du das Konto deines Freundes gemäß AGBs seiner Bank, Kontonutzungvertrag usw. nicht in deinem Namen nutzen.

Daher erstelle dir ein eigenes Konto und teile das dem Ex-Vermieter mit.

Da es in Teilen auch als dein Fehler zu werten ist, weil du ihm kein neues eigenes Konto mitgeteilt hast, musst du vermutlich warten bis er das Geld zurück hat und nue überweist. Wäre es nur sein Fehler gewesen, hättest du rechtlich sogar drauf bestehen können dass er es erneut überweisen muss bevor er die Fehlüberweisung zurück hat, da sein Fehler und damit sein Risiko.

Aber wie gesagt, da ein fremdes Konto eines Dritten rechtlich schwierig ist, kannst du da erstmal wenig machen, außer ihm DEIN neues Konto mitzuteilen.

Wendyjo 
Fragesteller
 26.10.2023, 12:10

ich habe den grund dem vermieter geschrieben wegen umstellung und das die alten bankdaten nicht mehr aktuelle sind

Aso und in meinen brief steht drin das ; Falls Ihrer Auffassung nach der Auszahlung Gründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese ebendfalls innerhalb der genannten First ( waren 14 tage, die ich je schreiben gegeben habe ) schriftlich mitzuteilen. haben sie nie.

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Wendyjo 
Fragesteller
 26.10.2023, 12:15
@Wendyjo

da sie mir nie geschrieben haben das es nicht geht auf ein noch fremdes konto hätten sie mir schreiben können das evtl eine auszahlung mit ausweiß vor ort in bar ausgezahlt wird . habe nie soclh anwort bekommen. Und das sie das bar annehmen weiß ich weil meine kaoution bar gezahlt habe.

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LordofDark1981  05.04.2024, 18:45

Geldwäsche-Prävention kommt bei sowas gar nicht zum Tragen. Es geht einen Schuldner im Grunde genommen noch nicht mal was an, warum man die Zahlung so haben will.
Und dafür gäbe es ja auch durchaus legitime Gründe, z.B. weil der bisherige Vermieter dem - gutmütig auf die Kaution wartenden - neuen Vermieter jetzt die Summe direkt überweisen soll, damit nicht noch mehr Zeit verstreicht oder der Gläubiger muss in einem Insolvenzverfahren solche Zahlungen eben an einen Treuhänder abführen.

Da das einen Schuldner ja per se erstmal nichts zu interessieren hat, bevor nicht z.B. ein Insolvenzverwalter an ihn herantritt oder er einen PfÜB gegen die Kautionsrückzahlung zugestellt bekommt und er es auch gar nicht feststellen könnte, hat er auch keine Geldwäsche-Prüfung zu betreiben und muss die Zahlung so leisten, wie es ihm aufgetragen wird, tut dies dann allerdings auch schuldbefreiend.
Sperren dann die Banken wegen einer atypishen Transaktion bis zum Nachweis der Legitimität im Rahmen der Geldwäsche-Prüfung die Summe auf dem Konto für eine Auszahlung ist DAS das Problem des Kontoinhabers/Gläubigers, nicht aber des anweisenden Schuldners.

Er muss im Zweifel nur die Zahlungsanweisung beachten, ob da Geldwäsche im Raum steht ist Sache des Gläubigers

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