Vermieter behält meine zu viel gezahlte Miete nach Kündigung ein?
Hallo ich habe folgendes Problem:
Ich habe vor ein paar Monaten in meiner Wohnung ein paar Mieten im voraus gezahlt was sich jetzt als Fehler herausstellt, denn ich habe den Mietvertrag jetzt gekündigt und bin ausgezogen, die Wohnung steht jetzt seit etwa einem Monat leer.
Ich habe mit meinem Vermieter den ganzen Monat diskutiert das er doch bitte mir die zu viel gezahlten Mieten mir überweisen soll, was er aber einfach nicht machen möchte. Er meinte zu mir das er die Mieten behalten möchte bis er die Wohnung gesehen hat und schauen will ob es Reperaturkosten gibt die höher als die zurückgelegte Kaution entsprechen.
So heute hat er sich die Wohnung nun angeschaut und meinte das sie eigentlich ganz gut ausschaut es aber ein paar schmutzige stellen gibt die ich bitte reinigen solle, dabei handelt es sich lediglich um Fenster und Heizungen die ich nicht geputzt hatte. Ich meinte dann also zu Ihm das er mir doch bitte die 2 zu viel gezahlten Mieten geben soll, da er ja sieht, dass es sich lediglich um Putzangelegenheiten handelt und in der Wohnung keine großen Beschädigungen sind die große Kosten verursachen würden.
Er blieb aber stur und meinte das er mir die Mieten immer noch nicht geben will, ich diskutierte wieder mit ihm und meinte für was er das denn nun behalten will es sind keinerlei Beschädigungen in der Wohnung was das rechtfertigen würde. Er meinte daraufhin wenn er eine Putzkraft beauftragen würde die dann die Wohnung reinigen würde wären die Kosten weit über der Kaution deshalb behält er die 2 Mieten vorerst ein. Die Kaution beträgt 1000€ und die 2 Mieten 1140€.
Was kann ich nun machen, kann er überhaupt diese 2 Mieten einbehalten? Ich bin am verzweifeln ich brauche dieses Geld ich habe Rechnungen zu zahlen.
Hi Hast du schon beim Mieterverein nachgefragt?
nein bisher noch nicht
Er darf definitiv die 2 Mieten nicht behalten, lass dir von Mieterverein helfen du hast Rechte die er respektieren muss.
Sry wenn ich frage,ist dein ex Vermieter Deutsch?
Ne also er ist Türke aber spricht perfekt deutsch
4 Antworten
Aus deinem Kommentar geht nicht hervor, wann das Mietende war. Ein Tag nach Mietende oder früher musst du die Wohnung an den Vermieter zurück geben. Dabei wäre ein Rückgabeprotokoll zu fertigen.
Das Gelaber des Vermieters ist nicht nachvollziehbar. Erkläre dem Vermieter schriftlich, dass du die überschüssige Miete bis zum 10.09.2021 auf dein Konto IBAN oooooooo überwiesen haben willst. Geht das Geld nicht fristgerecht ein, erfolgt eine Gerichtliche Mahnung deinerseits und eine Feststellungsklage wegen ungerechtferigter Bereicherung nach §812 BGB ff.
Die Ethnie des Vermieters ist unerheblich. Hast du noch einen Schlüssel zur Wohnung/Haus?
dabei handelt es sich lediglich um Fenster und Heizungen
Vermutlich musstest Du die Wohnung "besenrein" übergeben und das bedeutet nicht, dass die Fenster und Heizungen geputzt sein müssen. Darauf hat Dein Ex-Vermieter gar keinen Anspruch. Wir mussten das erfahren, als wir mal eine Wohnung zurück genommen haben, deren Fenster, Fensterrahmen, Fensterbretter, Türrahmen, natürlich auch Heizkörper etc. völlig verdreckt waren. "Besenrein" bedeutet, jeglicher Schmutz, der mit dem trockenen Besen entfernt werden kann, muss weg. Nicht mehr.
Ja besenreine Übergabe hat er auch zu mir gesagt, für mich kommt es so rüber als möchte er sich vor der Rückzahlung drücken.
Zum Mieterschutzbund gehen - die Aufnahmegebühr bezahlen. Um den Rest wird sich dann gekümmert.
Warum machst du nicht einfach sauber? Dann Anwalt
Das gilt meines Erachtens nach für die Kaution um die es hier auch gar nicht geht, es geht mir nur um die zu viel gezahlten Mieten.
Die stehen dir auf jeden Fall zu. Anwaltschreiben kostet sicher ,150€. Warst du schon beim Mieterverein? Der hat doch in jeder Stadt ein Büro.
Die Miete wurde gezahlt bis einschließlich Dezember, den Mietvertrag hatte ich nun zum 31. Oktober gekündigt vor anderthalb Monaten bereits. Es geht also um November und Dezember Miete