Verkehrsteilnehmer fährt im Kreisverkehr über die Mittelinsel und Andere muss ausweichen (verletzt sich)?

2 Antworten

Wer durch sein Fehlverhalten einen Unfall verursacht bei dem ein Anderer verletzt wird begeht immer eine Körperverletzung. Hier allerdings nicht nach 315c, sondern nach 224.

guterfrager5  30.11.2023, 09:49

wenn der Fahrer, der über die Mittelinsel gefahren ist, ein Trecker mit langem Anhänger war (für den der Kreis also zu eng ist) wäre es dann immer noch "Fehlverhalten" oder wäre es dann irgendwie "pech gehabt"?

(interessiert mich nur, ist mir noch nicht passiert)

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Artus01  30.11.2023, 09:51
@guterfrager5

Natürlich ist es ein Fehlverhalten, sofern das andere Fahrzeug schon im Kreisverkehr ist, es kommt dann nämlich von rechts.

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Julianb221 
Fragesteller
 30.11.2023, 09:53

In dem Fall, ist der Andere durch den Schreck vom Rad gestürzt & hat sich dann verletzt

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Julianb221 
Fragesteller
 30.11.2023, 10:59
@Artus01

Okay, trotzdem würde ich den §229 StGB lieber nehmen wollen, weil das ja nicht mit Absicht (dolus eventualis) geschah.
Nichtsdestotrotz vielen Dank dir!

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Artus01  30.11.2023, 15:19
@Julianb221

Mit 229 StGB hast Du natürlich Recht, da war ich zu fix dabei.

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Nach meinem Verständnis setzt die KV eine aktive Tat voraus.

Hier wurde die Person nicht durch die aktive Tat des Täters verletzt, sondern in Folge einer eigenen Reaktion.

Julianb221 
Fragesteller
 30.11.2023, 09:30

Wäre das trotzdem nicht kausal, denn wenn der Verkehrsteilnehmer nicht die Mittelinsel überfahren hätte, müsste die Andere nicht ausweichen (sich verletzen)?

Mit freundlichen Grüßen Julian

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