Verkaufe ein handy auf ebay wie kann ich mich rechtlich absichern?

6 Antworten

Er soll es kontrollieren und testen und dann bezahlen.

Du kannst ja einen kleinen Vertrag aufsetzen - wie z.B.:

Das Handy wurde getestet und für in Ordnung befunden - Unterschrift -

und ich habe den Kaufpreis in Höhe von ...... erhalten - Unterschrift.


GhostDragon666  01.05.2022, 14:00

Es sollte auch das Handymodell und die IMEI mit rein.

Z.B.

Samsung Galaxy xxx

IMEI 123456789098

1

eBay-Kaufabwicklung (= Kaufvertrag) 2 x ausdrucken, Du und der Käufer unterschreiben jeweils, Handy wird gegen Barzahlung übergeben, fertig.

die Erlaubnis deiner Eltern einholen, am besten Schriftlich. Du bist keine 18

schriftlichen Kaufvertrag mit rechtssicherem Ausschluß der Sachmängelhaftung.


Yetanotherpage  01.05.2022, 14:32

Wenn das bisher nicht Teil des Kaufvertrages ist, dann braucht man es hinterher nicht reinschmuggeln.

1

Kaufvertrag.

Die Konversationen auf Ebay reichen auch


Nicbre2501 
Fragesteller
 01.05.2022, 13:48

Was muss ich in den Vertrag schreiben?

0
Webclon  01.05.2022, 13:49
@Nicbre2501

Das es ein Privatverkauf ist und du keinerlei haftest, keine Garantie, keine Rücknahme.

0
Ratefuchs007  01.05.2022, 13:50
@Nicbre2501

Die eBay-Kaufabwicklung in Verbindung mit Deiner Artikelbeschreibung ist der Kaufvertrag.

0
GhostDragon666  01.05.2022, 13:51
@Nicbre2501

Modell und auch die IMEI, damit Er dann nicht nachher behaupten kann, es wäre doch Kaputt und schickt Dir das gleiche Modell als Defekt zurück.

Um an die IMEI ran zu kommen tippst Du im Tastenfeld *#06#.

Die IMEI ist ne einzelne Identifizierung, wie eine DNA.

Einmalig.

1
Webclon  01.05.2022, 13:52
@Ratefuchs007

Ja trotzdem sicher ist sicher, mache immer ein privatkaufvertrag egal ob ich ankaufe o. verkaufe! (Am Ende ist es gestohlen o. weiß der Henker was)

0
Ratefuchs007  01.05.2022, 14:38
@Webclon
...keine Garantie, keine Rücknahme.

Man muss weder eine "Garantie" gewähren, noch eine Rücknahme, und deshalb muss man auch nichts davon ausschließen.

Was man aber ausschließen sollte ist die Sachmängelhaftung (Gewährleistung).

0