Verkauf über Kleinanzeigen - Frau möchte vor Rücksendung kompletten Betrag zurück?

diewoelfin0815  05.05.2024, 12:15
...Gurt würde nicht passen - aufgrund einer Falschinformation meinerseits. ... waren wohl falsch.

Mit welcher Größenangabe hast Du es denn dann eigentlich jetzt neu verkauft?

unbekannt66920 
Fragesteller
 05.05.2024, 12:18

Sie hatte mich gefragt ob es ein großer oder kleiner Teller ist. Da ich den Gurt von meinem Trainer übernommen habe fragte ich ihn - seine Angabe war wohl falsch

diewoelfin0815  05.05.2024, 12:20
Mit welcher Größenangabe hast Du es denn dann eigentlich jetzt neu verkauft?

Ich meinte an die neue = zweite Käuferin

unbekannt66920 
Fragesteller
 05.05.2024, 12:22

Mit den neuen(richtigen) und habe explizit das Modell rausgesucht

8 Antworten

Nun weigert sich die alte Käuferin den Gurt loszuschicken, bevor ich Ihr nicht den kompletten Betrag erstattet habe.

Nachvollziehbar.

und die alte gebeten meinen Gurt direkt an sie zu schicken.

Ganz schlechte Idee.

Die Käuferin soll den Sattel an Dich zurücksenden. Nach Erhalt erstattest Du das Geld und versendest ihn erneut.

Abgesehen davon gehen Name und Adresse der neuen Käuferin die erste nichts an.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Kaufm. Bildung und jahrelange Erfahrung mit Verbrauchern.

Danke für eure schnellen Antworten und Hilfe.

Da sie mir mit dem Paypal Käuferschutz ‚droht‘ hatte ich etwas Sorgen, denke aber auch da müsste Sie ERST den Gurt versenden? Dann würde ich es wahrscheinlich darauf ankommen lassen und hätte wenigstens den Gurt zurück.

Ich habe Ihr jetzt nochmal geschrieben, dass der Gurt bitte an mich zurück geht und gesagt, dass sie das Geld erhält und sie ansonsten immer noch über den Käuferschutz das Geld zurück holen kann.

Ich hoffe ich kann eine Lösung mit ihr finden, sie ist allerdings nicht gerade kompromissbereit..

Zug um Zug geht ja nicht, da der Käufer nicht zu dir kommen will. Einer von euch beiden wird alsi in Vorleistung gehen müssen.

Daher:

Gängige Praxis ist bei Kauf: Erst Geld, dann Ware.

Gängige Praxis bei der Rückabwicklung ist: Erst Ware, dann Geld.

Nach kurzer Diskussion habe ich eingewilligt den Gurt zurückzunehmen bzw. weiterzuverkaufen. Innerhalb von 4 Tagen hatte ich eine neue Käuferin und die alte gebeten meinen Gurt direkt an sie zu schicken. Versandschein erstellt und weitergeleitet.

Wenn du schon soviel vettrauen in die erste Käuferin hast, dass du dir sicher bist, dass sie deinen Gurt korrekt verpackt und versendet (immerhin konnte sie ja auch nichts machen oder was falsches verschicken, wofür übrigens dann du gegenüber der zweiten Käuferin haftbar bist), dann kannst du doch auch gleich soweit vertrauen auch das Geld schon zurück zu erstatten.

Ich hätte der ersten Käuferin gesagt: Erst Ware, dann Geld. Das ist gängige Praxis.

Und der zweiten Käuferin hatte ich gesagt: Den Gurt können sie gerne haben. Ich melde mich bei Ihnen sobald ich ihn zurück erhalten habe und ihn prüfen konnte und dann schließen wir unser Geschäft ab.

Es gibt keine feste Reihenfolge per Gesetz. Solange keine im Kaufvertrag vereinbart wurde, sind einfach beide verpflichtet, die Sache bzw. das Geld zurückzugeben.

Was rechtlich eher wenig klug war, ist, dass du, bevor du die Sache zurückerhalten und geprüft hast, gleich einen neuen Kaufvertrag abschließt und dann noch die alte Käuferin zu deinem Erfüllungsgehilfen machst. Denn für den neuen Kaufvertrag gilt, dass du dafür verantwortlich bist, dass die Sache (im beschriebenen Zustand) in den Versand gelangt. Tut sie das nicht, kann der neue Käufer Ansprüche geltend machen.

unbekannt66920 
Fragesteller
 05.05.2024, 12:20

Sie würde den Gurt auch an mich nicht vor Erstattung des vollen Betrages zurück senden. Aber ja der direkte Verkauf war vielleicht nicht ganz schlau, dachte aber die Sache sein einfacher erledigt und ich spare mir unnötiges hin und her schicken.

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Diagenal  05.05.2024, 12:31
@unbekannt66920

ICH würde, wenn ich mich in so eine ungünstige Dreieckskonstellation begeben hätte und das noch aufgrund falscher Angaben in der ursprünglichen Offerte verursacht hätte, das Geld erstatten, damit die Sache zügig zum neuen Käufer gelangt, um eine zusätzliche rechtliche Auseinandersetzung mit diesem zu vermeiden.

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Dann behalte das Geld auch.

Zug um Zug ist das rechtlich.

Man trifft sich und tauscht es aus.

Behalte den Schriftverkehr, wo ihr sagt, erst du, ne erst du usw