Vereinsmitgliedern, zur Verfügung stellen (private Nutzung)?

1 Antwort

Wenn Du Dein Auto verleihst, findet ein Leistungsaustausch zwischen Dir und Dritten statt. Etwaige Gewinne, die Dir daraus entstehen, sind zu versteuern. Mit dem bloßen Hinweis, dass diese Gewinne an den Verein abgeführt werden, entstehst Du dieser Pflicht zunächst nicht (die Weitergabe an den Verein wäre als Spende ggf. steuerbegünstigt).

Das Finanzamt wird von sich aus nicht auf Dich zugehen (die geringen Umsätze und Gewinne machen Dich für das Finanzamt nicht wirklich interessant). Wenn Dich aber jemand beim Finanzamt anschwärzt, stehen die bei DIr auf der Matte. Um eine Erklärung von Umsätzen und Gewinnen wirst Du wahrscheinlich nicht rumkommen.

Deine normale KFZ-Versicherung kann die Vermietungen mit versichern, wird sich das natürlich auch bezahlen lassen.

Du meinst es sicherlich nur gut mit Deiner Idee. Ob das aber wirklich so praktisch ist bezweifle ich.

Die potenziellen Mieter sind darauf angewiesen Dich für die Abholung und das Zurückbringen des Autos anzutreffen. Im Vorfeld muss geklärt werden, ob das Auto verfügbar ist. Wenn Oma Trude in den Nachbarort fährt, um dort jemanden zu besuchen, hast Du den ganzen Tag kein Auto mehr und hinterher 3,- € eingenommen. Dein administrativer Aufwand (Kontakt zu den "Kunden", Verträge schließen, Geld einkassieren, Auto kontrollieren) steht in keinem Verhältnis zu dem Geld, das dabei rumkommt.

Ich bezweifle zudem, ob es für Deine Idee so einen großen Markt gibt. Wer auf dem Land ohne ÖPNV lebt hat - solange er/ sie mehr oder weniger in der Lage ist, Auto zu fahren - ein eigenes Auto. Alternativ kann man sich bei Familienmitgliedern ein Auto leihen.