Verbrauchsgüterkauf Untergang bei B-Ware / Einzelstück?

4 Antworten

Der Geschirrspüler hatte eine Versandverpackung. Nur nicht die OVP.

Ja, mir war eben nicht so klar, ob es quasi sicher als Einzelstück gewertet wird oder nicht, da es sich ja nicht um ein Ausstellungsstück handelt bzw ein bestimmtes Stück, sondern um einen Geschirrspüler, wie sie noch viele auf dem Lager haben, nur dass dieser eben ohne OVP gekommen wäre und damit zu einem besonderen Preis

Hallo,

wenn der Verkäufer ein gewerblicher Verkäufer ist, dann liegt das Versandrisiko bei ihm. Nicht nur "normalerweise".

Wenn er dieses spezielle Gerät jedoch nicht mehr als B-Ware in der beschriebenen Variation hat, dann kann und muss er euch auch keins liefern.

Ihr habt die Möglichkeit

  • vom Kauf zurücktreten und erhaltet den Kaufpreis zurück.
  • soweit vorhanden ein anderes B-Ware Gerät zu kaufen. Mehr- oder Minderpreis wird dabei je nachdem noch bezahlt oder erstattet.
  • das gleiche Gerät als reguläre Ware zu kaufen und müsst dann auch den regulären Preis bezahlen.

Viele Grüße

Michael

Der Verkäufer hat eine Versicherung abgeschlossen, die Spedition auch.

Wenn bei Kühlschränken etc die Umverpackung fehlt, ist das ja nicht Euer Problem, das ist schon leichtsinnig.

Bei Einzelstücken würde der Verkauf wohl nicht zustandekommen. Oder habt Ihr vereinbart, daß wegen fehlender OVP Ihr das Risiko zu tragen habt ?

Normalerweise muß man das aber trotzdem so verpacken, daß es beim Konsumenten ankommt, sei es auf Paletten, mit Folie gewickelt.

Wie stark ist die Beschädigung ? Wenn die Kühlschläuche defekt sind oder Isolierung, kann man die Annahme ja verweigern, sonst bei äußerlichen Beschädigung nochmals einen Preisnachlaß

Haben wir nun das Recht auf Auslieferung eines Ersatzgerätes zum
ursprünglich vereinbarten Kaufpreis oder müssen wir die Differenz für
den A-ware Artikel draufzahlen?

Da die Lieferung eines bestimmten Gerätes vereinbart war, handelt es sich um eine Stückschuld (Speziesschuld - liefer mir genau dieses Einzelstück B-Ware Gerät) und nicht um eine Gattungsschuld (liefer mir ein Gerät der Marke  XYZ - aussuchen darf der Verkäufer)

geht die Sache unter, besteht bei der Speziessschuld kein Nachlieferungsanspruch, da die ausgesuchte spezifische Sache nichr mehr existiert ..

ihr könnt daher den Kaufpreis B-Ware zurück verlangen oder einen anderen Artikel zum Normalpreis kaufen ..

ob und wen möglicherweise ein Verschulden am Untergang der Sache trifft und ob derjenige dafür haftet, ist eine ganz andere Frage