Vaterschaft aberkennen/ Adoption?
Also ich bin jetzt 23 Jahre alt und habe auch seit 21 Jahren keinen Kontakt mehr zu meinem Vater. Er zahlt keinen Unterhalt und wenn ich mal mit ihm geschrieben habe ging es auch nur um das Thema. Ergo wird der Kontakt komplett mit dem Unterhaltsthema eingestellt werden.
Nur so wie ich ihn einschätze bekomme ich irgendwann Post und dass er dann Unterhalt will. Kann ich die Vaterschaft aberkennen lassen? Mit der Begründung dass er mir nie ein Vater war?
Und falls das nicht geht, könnte mich ein guter Freund der Familie, der mir mehr ein Vater war als mein Erzeuger, adoptieren sodass ich dann an diesen Freund das Unterhalt zahlen muss anstatt an meinen biologischen Vater?
6 Antworten
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es gibt keine Möglichkeit, wie Du Deinen biologischen Vater loswirst .. wenn das Thema Unterhalt für den Vater irgendwann mal aufkommmen sollte, kannst du dich ggfls. dagegen wehren, wenn die Unterhaltszahlung für Dich "unbillig" wäre
siehe z.B. auch hier:
https://www.kanzlei-hasselbach.de/2015/unbilligen-elternunterhalt-verwirkung-vermeiden/11/
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Unterhaltsrechtlich bleiben die Verantwortlichkeiten zwischen dem angenommenen Erwachsenen und seinen leiblichen Eltern bestehen. In den seltensten Fällen wird der Erwachsene noch (Kindes)unterhalt von seinen leiblichen Eltern verlangen können. In der Regel wird sich die Problematik im Rahmen des Elternunterhaltes ausgestalten.
Bedeutet wohl für Dich : im Extremfall wärest Du 2 "Vätern" gegenüber zum Unterhalt verpflichtet.
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Schlechte Chancen.
Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof hat die grundsätzliche Unterhaltspflicht von erwachsenen Kindern gegenüber ihren pflegebedürftigen Eltern betont. Ein Sozialhilfeträger, der die Kosten für einen im Pflegeheim lebenden Elternteil übernommen hat, könne von dessen Kindern generell eine Erstattung seiner Kosten verlangen.
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Wenn dein Vater dich nicht freiwillig zur Adoption freigibt wird er auch rechtlich dein Vater bleiben. Rechtliche Forderungen kann man nicht einfach durch Vertrag "aushebeln". Das gilt auch umgekehrt natürlich - er kann dich seiner Erbschaft nicht entmündigen. Aber du kannst den gesamten Unterhalt nachfordern.
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du kannst die vaterschaft nicht aberkennen lassen. der mensch bleibt immer dein vater, selbst wenn du eine erwachsenenadoption durchführen würdest.
ob er unterhalt gezahlt hat, spielt dabei kein rolle. auch nicht ob oder wieviel kontakt er zu dir hatte. wenn irgendwann der fall sein sollte, dass dein vater bedürftig wird, dann kommen die ämter auf dich zu und prüfen erstmal ob du überhaupt zahlungsfähig bist. und dann wieviel du zahlen musst. leider kannst du an der situation nichts ändern.