Vaterschaft aberkennen/ Adoption?

6 Antworten

https://www.anwalt.de/rechtstipps/erbrechtliche-und-unterhaltsrechtliche-folgen-der-erwachsenenadoption_061696.html

Unterhaltsrechtlich bleiben die Verantwortlichkeiten zwischen dem angenommenen Erwachsenen und seinen leiblichen Eltern bestehen. In den seltensten Fällen wird der Erwachsene noch (Kindes)unterhalt von seinen leiblichen Eltern verlangen können. In der Regel wird sich die Problematik im Rahmen des Elternunterhaltes ausgestalten.

Bedeutet wohl für Dich : im Extremfall wärest Du 2 "Vätern" gegenüber zum Unterhalt verpflichtet.

Schlechte Chancen.

Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof hat die grundsätzliche Unterhaltspflicht von erwachsenen Kindern gegenüber ihren pflegebedürftigen Eltern betont. Ein Sozialhilfeträger, der die Kosten für einen im Pflegeheim lebenden Elternteil übernommen hat, könne von dessen Kindern generell eine Erstattung seiner Kosten verlangen.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/bgh-entscheidung-kinder-muessen-elternunterhalt-auch-bei-streit-zahlen-a-717747.html

Wenn dein Vater dich nicht freiwillig zur Adoption freigibt wird er auch rechtlich dein Vater bleiben. Rechtliche Forderungen kann man nicht einfach durch Vertrag "aushebeln". Das gilt auch umgekehrt natürlich - er kann dich seiner Erbschaft nicht entmündigen. Aber du kannst den gesamten Unterhalt nachfordern.

du kannst die vaterschaft nicht aberkennen lassen. der mensch bleibt immer dein vater, selbst wenn du eine erwachsenenadoption durchführen würdest.

ob er unterhalt gezahlt hat, spielt dabei kein rolle. auch nicht ob oder wieviel kontakt er zu dir hatte. wenn irgendwann der fall sein sollte, dass dein vater bedürftig wird, dann kommen die ämter auf dich zu und prüfen erstmal ob du überhaupt zahlungsfähig bist. und dann wieviel du zahlen musst. leider kannst du an der situation nichts ändern.