Vater Verstorben. Garagen Knacken?

6 Antworten

habt ihr keinen Zweitschlüssel?

Deine Freundin kann sicher nachweisen, dass sie die Miete gezahlt hatte.

Gibt es ein Testament?

Wann wird es eröffnet?Habt ihr schon den Notar oder Anwalt Kontaktet -der den Nachlass regelt?

Ich kann nicht beurteilen,WAS da an Wertsachen ist und für wen die gedacht waren oder was der Vater diesbezogen verfügt hatte..ich finde es traurig, wenn es kurz nach dem Tod schon mit dem Zoff losgeht.

Gut,falls ihr das Schloss knackt..habt ihr die Möglichkeit, die Sachen für euch "sicherzustellen"oder zu ordnen.Ob das richtig falsch ist..kann ich schwer was zu sagen.

Besser wäre es,(von meinem Empfinden her..) sich mit der Lebensgefährtin gemeinsam alles durchzuschauen,aufzuteilen und zu einigen..ist das gar nicht möglich, vernünftig mit der trauernden Frau zu reden?

Im zweifel Fachanwalt für Erbrecht. Wem gehören die Garagen, wer hat sie gemietet, wem gehören die Dinge darin und anhand welcher Dokumente lässt sich das alles jeweils beweisen? Je nachdem kann die Antwort auf deine Frage total unterschiedlich ausfallen. Und um genau das herauszuarbeiten, ist eine anwaltliche Beratung sehr sinnvoll.

Knacken bringt überhaupt nichts, da ihr sonst Sachbeschädigung betreiben würdet.

Mein Rat wäre, deine Freundin sucht sich einen Anwalt, der dann die Partnerin ihres Vaters dazu bewegen wird die Schlüssel auszuhändigen.

Wenn ihr was auf eigene Faust machen solltet kann sie euch per Anwalt hetzen damit sie dann die Schlösser austauschen darf und euch dann den Mietvertrag aufkündigen darf.

Inanna

Wenn der Vater die Garagen gemietet hat und die Tochter die Garagen (den Mietvertrag) geerbt hat, dann würde ich beim Vermieter nach einem Zweitschlüssel fragen und im Zweifel mit ihm abklären, ob man die Schlösser austauschen kann.

Anschließend würde ich mich aber auch mit der Lebensgefährtin zusammensetzen, ob da tatsächliche Gegenstände von ihr drinnen sind.

War sie denn bis zum Tod die Lebensgefährtin oder haben sie sich vorher getrennt. Das ist in der Frage leider unklar formuliert.

Ja, wenn die Freundin die rechtmäßige Erbin ist und es sich um Eigentum handelt.

Bei Mietverhältnissen ist es etwas schwieriger, denn bei Wohneigentum hat die Lebensgefährtin das Vorrecht in den Mietvertrag einzutreten

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung