Vater schlägt mich und demütigt mich?

Support

Hallo thebutskilled,

wenn Du Dich zu Hause nicht mehr sicher fühlst oder bereits Opfer von sexueller, psychischer oder physischer Gewalt bist, solltest Du Dir unbedingt professionelle Hilfe holen. Nutze dazu beispielsweise diese kostenlosen und anonymen Online-Angebot des Weißen Rings e.V. (https://weisser-ring.de/haeuslichegewalt) bzw. des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (https://www.hilfetelefon.de/). 

Für Männer gibt es insbesondere diese Hilfsangebote:

https://maennerhilfetelefon.de/

https://www.maennergewaltschutz.de/maennerschutz-und-beratung/maennerschutzeinrichtungen/

Wenn Du Dich in einer akuten Notsituation befindest, wende Dich zusätzlich immer an die örtliche Polizei unter der bundesweiten Rufnummer 110.

Alles Gute!

Leif, Support17 von gutefrage

4 Antworten

Hallo

Erstmal tuts mir leid das zu hören. Deine Situation erinnert mich sehr an meine Kindheit, da ich ähnliche und dieselben Erfahrungen wie du erlebt habe. Ich denke das deine schulischen Noten durch das Verhalten deines Vaters leiden. Es baut sich einer enormer Druck unter solchen Umständen auf. Ebenfalls kann es natürlich starken Einfluss auf die psychische Gesundheit haben, wodurch sich deine Leistungsfähigkeit verschlechtern kann. Sind deine Eltern getrennt oder lebst du mit beiden Eltern zusammen? Wenn ja, hast du mit deiner Mutter schonmal darüber geredet? Wie hat sie reagiert?
Ich weiss wie schwierig es für dich ist/sein kann mit jemanden darüber zu reden. Ich habe damals ebenfalls mit niemanden darüber reden können. Mir ist wichtig das du weisst, dass es nicht an dir liegt.

Das Verhalten deines Vaters ist in keinem Fall okay. Trotz allem wäre es gut wenn du eine Möglichkeit findest um mit jemanden darüber zu reden. Du musst nicht direkt zum Jugendamt. So blöd es auch klingt, wenn du mit niemandem darüber reden wirst, versuche zumindest immer wie besser mit den Situationen umzugehen. Versuche dich möglichst an das Verhalten deines Vaters anzupassen um mit etwas Glück nicht mehr so viel Gewalt erleben zu müssen. So habe ich das früher in meiner Kindheit gemacht.

Wenn du jemanden zum reden brauchst, darfst du mich gerne Adden und wir können darüber schreiben.

Ansonsten wünsch ich dir alles Gute und viel Kraft. Du schaffst das.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
thebutskilled 
Fragesteller
 09.05.2023, 15:37

Erstmal danke für den hilfreichen Kommentar ja meine Eltern sind seid dem ich 2jahre bin getrennt . Und meine freunde wissen das aber wer anders nicht

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Du kannst - und solltest! - dich ans Jugendamt wenden.

Mache dir ggf. vorher einen Plan und versuche, so gut wie es geht, alle Ereignisse in einer Liste zusammenzufassen: also wann dein Vater übergriffig geworden ist (Zeitraum in etwa, ggf. ein Datum, wenn du es weißt) oder ggf. wie häufig bestimmte Verhaltensweisen passieren (z.B. ob er dich täglich beleidigt (und wie) oder x mal wöchentlich etc...) und ggf. welche Folgen die Verhaltensweise hatte (z.B. "Ins Gesicht geschlagen am xx.xx.xxxx / Anfang April / kommt fast jede Woche vor, Schmerzen und Nasenbluten, blauer Fleck an der Wange / Handabdruck zu sehen") etc.

Je vollständiger, konkreter und detaillierter, desto besser. Du kannst also auch beschreiben, was vorher und nachher passiert ist bzw. in welchen Situationen solche Verhaltensweisen aufgetreten sind. Falls die Verhaltensweisen schon sehr lange vorkommen bzw. zurückliegen, schreib das auch dazu - auch wenn du dich ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr an die einzelnen Vorfälle genau erinnerst oder sie in deiner Erinnerung verschwimmen. Wenn du z.B. bereits Jahre geschlagen wirst, ist das eine wichtige Information. Ebenso wäre es eine wichtige Information, wenn die Intensität und/oder die Häufigkeit der Vorfälle zugenommen hat.

Falls du dich erinnerst, welche Freunde bei den jeweiligen Vorfällen dabei waren, schreib das auch auf: es sind Zeugen.

Das ist deshalb wichtig, weil du in einem unvorbereiteten Gespräch vielleicht sonst einiges vergisst, was wichtig ist oder weil nicht so viel Zeit vorhanden ist, um alles zu erzählen. Den Mitarbeitern beim Jugendamt und anderen Stellen hilft es, sich ein Bild von der Lage zu machen - und es hilft, Missverständnisse oder Fehleinschätzungen seitens der Behörden und Gerichte zu vermeiden. Am besten legst du dir übrigens eine Kopie an, die du sicher verwahrst, falls das Original verloren gehen sollte, aber sinnvollerweise schreibst du das am PC oder Smartphone und legst Sicherheitskopien an. :)

Vorab kannst du dir auch überlegen, welches Ziel du verfolgst: möchtest du weg von zu Hause? Was wünschst du dir?

Kinder und Jugendliche können sich auch selbst ("Selbstmelder") ans Jugendamt wenden, und um sogenannte Inobhutnahme bitten (§ 42 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VIII) bzw. sie beantragen.

Wie du dem Gesetzestext entnehmen kannst (§ 42 Abs. 1 Satz 2 - Absätze sind die Zahlen in den Klammern, Sätze die mit den gaaaaanz klein geschriebenen Zahlen) bedeutet das auch, dass diese Kinder und Jugendlichen - auch vorläufig, also sofort - in einer entsprechenden Einrichtung untergebracht werden können.

Der Gesetzestext ist eigentlich ziemlich verständlich geschrieben, les' ihn dir einfach mal durch. :)

Wenn du dich alleine nicht zum Jugendamt hintraust, bitte einen guten Freund / eine gute Freundin um Unterstützung.

Das Schlagen - auch des eigenen Kindes - ist verboten und strafbar (insb. §§ 223, 224 StGB; § 1631 BGB). Wird dagegen verstoßen, sind grundsätzlich auch familiengerichtliche Maßnahmen bis hin zum Entzug des Sorgerechts möglich (s. §§ 1666, 1667 BGB). Das Familiengericht wird übrigens nach §§ 1666, 1667 BGB selbst dann tätig, wenn z.B. ein Lehrer oder Nachbar das Gericht auf eine Gefährdung des Kindeswohls hinweist bzw. Maßnahmen nach diesen Vorschriften anregt. Dieses Verfahren ist nämlich ein sog. Amtsermittlungsverfahren. Das wissen viele aber leider nicht und bleiben deshalb untätig - oder wollen sich aus anderen Gründen nicht "einmischen".

Als Kind oder jugendliche Person kann man also zum Jugendamt gehen. Man kann auch sagen, dass man (gem. § 42 SGB VIII) in Obhut genommen werden möchte und nicht mehr nach Hause will, falls das so ist.

Die Mitarbeiter des Jugendamts werden dann die Situation, also was passiert ist etc., mit dem Kind oder Jugendlichen erörtern. Ebenfalls, wie weiter vorgegangen werden soll.

Wie es weiter geht, entscheidet ggf. das Familiengericht (§ 42 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII).

Sofern irgendetwas passiert, z.B. wenn du geschlagen werden sollst oder wurdest, kannst du auch jederzeit über die 110 (Polizeinotruf) Hilfe anfordern.

thebutskilled 
Fragesteller
 13.05.2023, 22:27

Danke erstmal für die Antwort und ich habe mir das schon öfters aufgeschrieben weil er mich entweder schlägt oder mir androht zu schlagen wenn ich das und das nicht mache oder so er macht das täglich

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TheJudgement  14.05.2023, 01:31
@thebutskilled

Gerne, nichts zu danken. Das ist gut und wichtig, dass du dir das aufschreibst!

Es wäre wirklich gut, wenn möglichst bald Hilfe beim Jugendamt und / oder der Polizei suchst. Am besten mit einer Begleitperson.

Es gibt in vielen Städten auch psychologische Beratungsstellen für Jugendliche, bei denen du dich kostenlos beraten lassen kannst, vielleicht hilft es dir ein bisschen dabei, Mut zu fassen, um die nötigen Schritte zu unternehmen?

Ebenso gibt es in vielen Städten allgemeine Jugendberatungsstellen - auch diese können dir helfen.

Informationen bei Gewalt und zum Gewaltschutz findest du auch unter
https://www.odabs.org/ (Menü rechts oben :-) ) dort kannst du auch Beratungsstellen suchen.

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Dein Vater macht sich wegen Misshandlung Schutzbefohlener strafbar. Ich würde mich an die Polizei und das Jugendamt wenden. Sie werden dann vielleicht in ein Heim oder betreutes Wohnen kommen. Das ist nicht schlimm, dort arbeiten ausgebildete Pädagogen die sich darum kümmern.