UVG abgelehnt wegen Partnerschaft, wie ist es mit dem Alleinerziehend Mehrbedarf beim Jobcenter?


06.02.2024, 12:09

Wir leben nicht zusammen

2 Antworten

Der Verdienst Deines Partners wird mit eingerechnet und die Leistungen entsprechend gekürzt (Bedarfsgemeinschaft). Aber du bekommst ja auch den Unterhalt für deine beiden anderen Kinder.

FyJa0820 
Fragesteller
 06.02.2024, 12:09

Ich hatte vergessen zu schreiben, daß wir nicht zusammen leben

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DerLiveCoach  06.02.2024, 12:11
@FyJa0820

Achso... nein dann bleibt alles beim Alten. Dein Partner muss aber weiterhin Unterhalt zahlen...

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FyJa0820 
Fragesteller
 06.02.2024, 12:13
@DerLiveCoach

Er liegt unter dem Selbstbehalt. Daher hab ich UVG bekommen, sollten wir aber wieder eine Beziehung eingehen, werden die den einstellen.

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DerLiveCoach  06.02.2024, 12:19
@FyJa0820

Nein der UVG wird nicht eingestellt wenn ihr wieder zusammenkommt. Nur wenn ihr wieder zusammen lebt. Er bleibt weiterhin unterhaltspflichtig und die UVG holt sich das Geld wieder, sobald Dein Männe wieder etwas verdient.

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FyJa0820 
Fragesteller
 06.02.2024, 12:20
@DerLiveCoach

Ich habe gerade mit den telefoniert und sie sagte, bei Partnerschaft wird eingestellt, steht auch in der jährlichen Abfrage drin. Im UVG Gesetz sagt sie, wird in einer Beziehung nicht von alleinerziehend ausgegangen

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DerLiveCoach  06.02.2024, 12:23
@FyJa0820

Es wird davon ausgegangen, dass ihr bei einer Beziehung oder Partnerschaft in einem Haushalt wohnt. Dem ist ja nicht so... Also alles bleibt wie es ist solange ihr nicht wieder zusammenzieht.

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FyJa0820 
Fragesteller
 06.02.2024, 12:24
@DerLiveCoach

Ich habe ihr das gesagt das wir getrennt leben, das wäre egal, in einer beziehung geht man davon aus das er die Erziehung somit auch zum Großteil übernimmt. Meiner Freundin ist er aus selben Grund abgelehnt worden, selbe Situation wie bei mir

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DerLiveCoach  06.02.2024, 12:30
@FyJa0820

Du bist und bleibst immer noch alleinerziehend. ;-) Und der Tante am Telefon sagst du das sich die Partnerschaft erledigt hat... du hast niemanden der für die Kinder sorgen kann und Punkt. Dir steht der Unterhaltsvorschuss zu da dein Partner nicht leisten kann...Hier der offizielle Text:

Wann wird kein Unterhaltsvorschuss gezahlt?

In diesen Fällen kann der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für Ihr Kind abgelehnt oder ausgeschlossen werden: Wenn Sie, ob verheiratet oder nicht, mit dem anderen Elternteil zusammenleben oder nicht dauernd getrennt leben.

Trifft bei Dir also nicht zu, demnach muss gezahlt werden !

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FyJa0820 
Fragesteller
 06.02.2024, 12:33
@DerLiveCoach

Ich verstehe das alles auch nicht, wenn ich einen neuen Partner habe, bleibt ja auch alles so.

Ich möchte die allerdings nicht belügen, es wird gezielt gefragt, "führen sie eine Beziehung mit dem anderen Elternteil"

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FyJa0820 
Fragesteller
 06.02.2024, 12:34
@DerLiveCoach

"Nicht dauernd getrennt leben" darauf hat sie sich berufen, es ist davon auszugehen , daß der Vater sich dann des öfteren bei mir aufhält

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DerLiveCoach  06.02.2024, 12:37
@FyJa0820

ja als Besucher ist das doch vollkommen ok... er darf nur nicht einziehen und er muss seinen eigenen Haushalt führen. Solange ist alles Butter und ihr geltet als getrennt lebend !

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FyJa0820 
Fragesteller
 06.02.2024, 12:38
@DerLiveCoach

Das sieht die UVG leider leider anders. Deshalb die Frage wie es beim JC dann ist wegen dem Mehrbedarf

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Alleinerziehend bedeutet, dass keine andere erwachsene Person mit dir im Haushalt lebt. Wenn diese Voraussetzung nicht erfüllt ist, kannst du logischerweise keinen Anspruch auf Mehrbedarf für Alleinerziehende geltend machen.

FyJa0820 
Fragesteller
 06.02.2024, 12:09

Wir leben getrennt voneinander, ich habe das oben ergänzt

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