Utilitarismus und Fallbeispiel Todesstrafe?

1 Antwort

Man könnte sagen:

für die Todesstrafe spricht, dass die Tat "vergolten" wird. Der Täter muss denselben Preis wie seine Opfer zahlen. Ob das aber "utilitaristisch" also nützlich ist, also einen sinnvollen Zweck erfüllt, ist fraglich. Höchstens indem man sagt, wenn der Täter tot ist, kann er keinen Schaden mehr anrichten. Das könnte man aber auch mit der lebenslangen Freiheitsstrafe erreichen. Schließlich ist der Gedanke von der "Vergeltung" eher metaphysisch, hat also nichts mit Nützlichkeit zu tun.

Man könnte sagen, der hingerichtete Täter kostet weniger Geld, als wenn man ihn lebenslang einsperrt. Aber die Erfahrungen aus den USA zeigen, dass Hingerichtete zum Teil teurer sind, als lebenslang Eingesperrte. Es ist ein aufwändiges Verfahren notwendig, das in einem Rechtsstaat über Jahrzehnte gehen kann. Nur in klassischen Unrechtsstaaten wird kostengünstig hingerichtet. Denn eine Hinrichtung, wenn sie "human" sein soll, ist nicht kostengünstig zu machen. Also sind die Kosten ein zweifelhaftes Argument.

Gegen die Todesstrafe spricht, dass es in jedem Justizsystem zur Verurteilung von Unschuldigen kommt. Die Hinrichtung eines Unschuldigen ist ein nicht wiedergutzumachendes Unglück. Für die Gesellschaft und die Justiz ist das ein großer Schaden. Es verunsichert eine Gesellschaft und zerstört den Glauben an einen funktionierenden Rechtsstaat. So gesehen ist die lebenslange Freiheitsstrafe "nützlicher" für eine Gesellschaft.

Man könnte sagen, die Todesstrafe wirkt abschreckender, als die lebenslange Freiheitsstrafe. Aber die Statistik spricht dagegen. Die Abschaffung der Todesstrafe hat in den meisten Ländern einen Rückgang der Tötungsdelikte mit sich gebracht. Offenbar gibt der Staat mit der Vollstreckung der Todesstrafe ein schlechtes Vorbild, so dass auch Bürger in Konflikten schneller zum Mittel der Tötung greifen. Also ist die Todesstrafe auch hier nicht "nützlicher".

Schließlich ist ein Zweck der Strafe die Resozialisation des Täters. (Feuerbach). Mit der Todesstrafe kann dieser Zweck nicht erfüllt werden. Also ist sie auch insoweit nicht nützlich.