Urlaubsgeld im Trennungsjahr?

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Hallo derSpartiat,

der Trennungsunterhalt bemisst sich mithin nach deinem durchschnittlichen Einkommen letzten zwölf Monate. Dabei werden auch das Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld eingerechnet. Deine Frau hat aber keinen Anspruch darauf, dass du ihr die Hälfte deines Urlaubsgeldes oder Weihnachtsgeldes abtrittst. So stimmt das nicht. Das Urlaubsgeld und andere Gratifikationen sind nur ein Bemessungsfaktor, um die Höhe deines Einkommens zu bestimmen.

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Woher ich das weiß:Berufserfahrung