Urlaub beim Zeitung austragen?

2 Antworten

Hier kannst Du nachrechnen / nachvollziehen wie sich Dein Urlaubsanspruch zusammensetzt.


Urlaubsanspruch bei geringfügiger Beschäftigung

www.geringfuegigebeschaeftigung.org/urlaubsanspruch.php

Berechnung der Urlaubstage bei geringfügiger Beschäftigung


Die Faustformel für die Berechnung lautet: Arbeitstage pro Woche mal 24 geteilt durch die Zahl der sechs Werktage pro Woche (die das Gesetz vorsieht) = Urlaubsanspruch in Werktagen. Das klingt etwas kompliziert, geht aber in der Praxis auf. Für einzelne Beispiele von Arbeitstagen pro Woche gelten etwa die nachfolgenden Berechnungen:
ein Arbeitstag: 1 x 24 / 6 = 4 Urlaubstage
zwei Arbeitstage: 2 x 24 / 6 = 8 Urlaubstage
drei Arbeitstage: 3 x 24 / 6 = 12 Urlaubstage
vier Arbeitstage: 4 x 24 / 6 = 16 Urlaubstage
fünf Arbeitstage: 5 x 24 / 6 = 20 Urlaubstage
sechs Arbeitstage: 6 x 24 / 6 = 24 Urlaubstage

D.h. nach Deiner Abschlußfahrt hast Du noch "1 Woche " sprich an einem weiteren Arbeitstag frei.
Jo300 
Fragesteller
 18.09.2016, 21:06

achso und gibt es für minderjährige (ich 15 Jahre alt) mehr Urlaubstage?

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wilees  18.09.2016, 21:08
@Jo300

Bei einem Minijob nicht, hier wird der Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz verwendet.

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Wenn die 24 Tage auf 6 Werk/Arbeitstagen gerechnet sind, dann hast du Anspruch auf 4 Urlaubstage im Jahr. 

Das war Dreisatz und war schon einfach. Die Minusrechnung auf dem Niveau der 1. Klasse, was übrig bleibt, überlasse ich dann mal dir. 

Jo300 
Fragesteller
 18.09.2016, 20:45

Ja dann hab ich es falsch formuliert. Ich hatte ja auch woanders schon nach gelesen, da waren die Meinungen Unterschiedlich ob man Urlaub bekommt oder nicht, aber speziell darauf das ich kündige und noch 6 mal austragen muss... 2 mal bin ich davon im Urlaub und da wollte ich eig wissen ob man die auch in der Kündigungsfrist auch "einlösen" kann

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Jo300 
Fragesteller
 18.09.2016, 20:49

ok das wollte ich ja wissen

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