Urlaub bei Arbeitsamt einreichen, was tun wenn sich keiner meldet?

6 Antworten

Wenn Du direkte @mail von Sachbearbeiter hast, sollte sie das eigentlich lesen (natürlich könnte sie auch mal in Urlaub sein). Wenns ne allgemeine vom Amt selber ist, vergiss es, die lesen die, scheint mir.. NIE. Ich würd mal anrufen und erklären, was Sache ist.. auch wenns Dir unangenehm ist, aber wenn die bockig werden und sperren, ist das ja noch viel unangenehmer. Also lieber mal anrufen (oder vorbeigehen). schriftlich bestätigen tun die übrigens so gut wie nix.. ich hatte das letztes Jahr, ich wurde gekündigt, hatte 3 Wo Urlaub schon gebucht, das konnte ich belegen und habs direkt bei Arbeitslosmeldung gesagt, auch später immer wieder.. das mündliche OK kam erst 3 Tage vor Flug und dafür bin ich auch extra hin (ich hätt auch aufs ALG verzichtet, denn der geplante TrekkingUrlaub wäre mir echt wichtiger gewesen).

es muss gewährleistet sein, dass du ein arbeitsangebot annehmen kannst. wenn jemand für dich in den briefkasten schaut und nach post vom amt sieht, könntest du natürlich sofort reagieren. vorausgesetzt du kannst auch wieder relativ zügig vor ort sein.

Deine E-Mail dürfte reichen, vorsorglich schicke kommende Woche eine weitere Mail dorthin. Wenn nichts kommt und eine Abwesenheit erforderlich ist, so kann diese auch im Einzelfall nachträglich gewährt werden.

Die gesetzlichen Auflagen erfülltest du durch deine Anzeige zur Ortsabwesenheit:

Laut SGB II § 7 Abs. 4a gilt für ALG II und Sozialgeld-Bezieher die Erreichbarkeits-Anordnung (EAO), darin heiß es:

§ 2 Aufenthalt innerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs

Der Arbeitslose kann sich vorübergehend auch von seinem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt entfernen, wenn

  1. er dem Arbeitsamt rechtzeitig seine Anschrift für die Dauer der Abwesenheit mitgeteilt hat,…

Wenn du bis Freitag keine Antwort erhalten hast, anrufen!!!!

Ist auch sehr unwahrscheinlich wenn du erst heute geschrieben hast, das dann schon heute eine Antwort kommt. Ein bisschen Zeit brauchen die auch, die können nicht innerhalb von 24 Stunden einen Brief verschicken so dass er auch noch an dem gleichen Tag ankommt, das macht die Post auch gar nicht.

Zumindest hier bei uns kann man die sogenannte Ortsabwesenheit nur persönlich beantragen.

helmutgerke  03.07.2012, 12:32

Gemäß der aktuellen Dienstanweisung der Bundesagentur zu § 7 SGB II / Berechtigte / Stand: 21.05.2012 steht lediglich das die Zustimmung des pAP erforderlich ist (siehe Randziffer 7.62)

Jetzt frage ich mich, da in deinem Profil zu dir steht „Fachassistentin in der Leistungsgewährung d.Arge“ ob es denn in Nordrhein-Westfalen Sondervorschriften, die nicht mit der BA abgesprochen sind, gibt.

Wäre nett, wenn du mir einen Hinweis geben könntest, ansonsten müsste ich mir die Mühe machen unter Bezug auf deinen hier eingestellten Hinweis mich einmal mit der Regionaldirektion NRW in Düsseldorf in Verbindung setzen.

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letiki05  03.07.2012, 20:37
@helmutgerke

Es gibt hier keine Sondervorschriften. Bei uns machen das die Kollegen in der Eingangszone, wenn keine Termine oder Arbeitsangebote geplant sind. Das können sie ja im Programm sehen. Nur, wenn der Kunde länger als 3 Wochen verreisen möchte, muss der pAp persönlich zustimmen, da dieser dann auch die Meldung an die Leistungsgewährung macht, damit die Leistungen eingestellt werden.

Es muss auch jedes erwerbsfähige Mitglied der BG persönlich vorsprechen, wenn die Familie gemeinsam verreist. Wie haben da schon die tollsten Sachen erlebt, z.B. sind die Ehefrauen unserer ausländischen Mitbürger bereits den ganzen Sommer über in ihrer Heimat usw.

Der Kunde bekommt ja auch eine schriftliche Genehmigung mit Termin für die Rückmeldung aus OAW.

Meines Wissens wird das überall so gehandhabt, evtl. gibt es Ausnahmen in den Optionskommunen, wir sind aber keine.

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