Urlaub ausbezahlen bei Kündigung?
Hallo, ich habe heute meine Kündigung erhalten, die zum 22.05. greift. Ich habe schon eine neue Stelle in Aussicht, aber erst frühestens zum 17.06. . Die Frage ist nun die:
Muss ich restliche Urlaubstage (8 Stück) zwangsweise nehmen, oder habe ich auch das recht weiter zu arbeiten und mir diese dann ausbezahlen zu lassen? Weil so würde ich diesen Monat noch volles Gehalt beziehen.
2 Antworten
Grundsätzlich muss Urlaub immer genommen und gewährt werden. Ausbezahlen ist immer nur das allerletzte Mittel und nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, wenn bis zum Ausscheiden keine Möglichkeit mehr besteht, den Urlaub zu nehmen und zu gewähren.
Also ja, wenn dein Arbeitgeber dir das Nehmen des Urlaubs bis zum Ende der Kündigungsfrist ermöglicht, dann musst du das auch tun.
Ob Du Deinen Urlaub ausbezahlt bekommst oder vor Ende der Kündigungsfrist noch nehmen musst, entscheidet Dein AG.
Wenn er möchte, kann er Dich unwiderruflich unter Anrechnung des Urlaubs freistellen.