Urlaub ausbezahlen bei Kündigung?

2 Antworten

Von Experte Familiengerd bestätigt

Grundsätzlich muss Urlaub immer genommen und gewährt werden. Ausbezahlen ist immer nur das allerletzte Mittel und nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, wenn bis zum Ausscheiden keine Möglichkeit mehr besteht, den Urlaub zu nehmen und zu gewähren.

Also ja, wenn dein Arbeitgeber dir das Nehmen des Urlaubs bis zum Ende der Kündigungsfrist ermöglicht, dann musst du das auch tun.

Ob Du Deinen Urlaub ausbezahlt bekommst oder vor Ende der Kündigungsfrist noch nehmen musst, entscheidet Dein AG.

Wenn er möchte, kann er Dich unwiderruflich unter Anrechnung des Urlaubs freistellen.