Urheberrecht VHS Film?

2 Antworten

Das Urheberrecht verleiht dem Inhaber das exklusive Nutzungsrecht am Werk – mit einigen Ausnahmen. Wenn eine Person ein Originalwerk schafft, das auf einem körperlichen Datenträger festgehalten wird, hat diese Person automatisch das Urheberrecht an diesem Werk.

Wort wörtlich auf deutsch übersetzen fällt mir etwas schwer. das kannst du aber auch selbst mit dem google Übersetzer.

Das auf dem ersten Bild sagt nur, dass du darauf achten sollst, dass nur die orginal Kassette einen "Sicherheitsaufkleber hat" und du dich vor Raubkopien hüten sollst.

Das auf dem zweiten Bild sagt, dass eine schlechte Raubkopie dein Sehvergnügen trüben kann und du als Unterstützer von Raubkopien den Studios die Grundlage nimmst, weitere Filme und Serien zu produzieren, da du ihnen die Einnahmen vorenthältst.

so viel dazu!

Anmerken möchte ich noch, dass es in der Regel da zwei Fraktionen gibt. Die jenigen, die sagen, dass es doch nichts ausmacht, die Studios haben doch tonnenweise Asche, und die jenigen, die sagen, es wäre schwertkriminalität, gegen das Urheberrecht zu verstoßen.

Auch ich bin der Ansicht, Raubkopien sind nicht gut. Was ich allerdings nicht gutheiße ist diese Sonderregelung, dass man quasi als Anwalt am Gericht vorbei daten vom Provider holen darf, um Leute abzumahnen, die gegen das Urheberrecht verstoßen.

m.E. vestößt das eklatant gegen das wichtige Prinzip der Unschuldsvermutung. Es kann und darf nicht sein, dass ein ANWALT! sagt du bist schuld, als zahlst du.

ich wäre ja noch einverstanden, wenn der Anwalt befugt wäre, ein Vergleichsangebot abzugeben, so dass man als Beschuldigter dann ggf. die Möglichkeit hat, das gerichtlich prüfen zu lassen.