Uralubsanspruch bei einem 100 Euro-Job

5 Antworten

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Was für einen Vertrag hat sie? Das entscheidet... Wenn sie nur einen Tag pro Woche arbeitet, steht ihr auch nur 1/5 der Urlaubszeit eines 5-Tage-Arbeiters zu...

angeliclocket  28.04.2014, 19:52

was bei regulären 220 gearbeiten Tagen im Jahr und ca 30 Tagen Urlaubsanspruch daraus fast equivalent zu 0 ist

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Maximilian112  28.04.2014, 19:59
@angeliclocket

der gesetzliche Anspruch beträgt für den 5-Tage Arbeiter 20 Tage.

Also hat die Minijobberin einen Anspruch von 4 Tagen.

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Familiengerd  28.04.2014, 22:49
@angeliclocket

@ angeliclocket:

Ein wenig Rechen-"Kunst" und die Kenntnis des Bundesurlaubsgesetzes würden Dir da schon entschieden weiterhelfen - jedenfalls zu einem anderen Ergebnis als Dein "fast equivalent zu 0" (siehe den richtigen Kommentar von Maximilian112!)!!!

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Urlaub steht ihr definitiv zu, aber da wird sie bei einem Tag die Woche wahrscheinlich nur auf 4 oder 5 Tage im Jahr kommen, denke ich mir mal. Dieser Urlaub sollte allerdings eigentlich auch bezahlt werden. Wie das bei Krankheit ist, weiss ich nicht... das kommt, wie die Vorschreiber auch schon erwähnt haben, auf den Arbeitsvertrag an. Es gibt ja auch Jobs, bei denen man nur durch Anwesenheit bezahlt wird, und da kann es durchaus sein, dass auch Urlaub keine Rolle spielt.

marlene51 
Fragesteller
 28.04.2014, 22:41

Nein, das sind dann wohl Honorarverträge. So einen meine ich nicht...

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...Ich weiß ja nicht was in dem Vertrag steht aber bei einem 12 Stunden Job die Woche kann ich mir nicht vorstellen dass sie irgendeinen Urlaubsanspruch hat

Familiengerd  28.04.2014, 22:45
kann ich mir nicht vorstellen

Und wieso - bitteschön!!! - kannst Du Dir nur aufgrund der geringen Stundenzahl des Arbeitnehmers "nicht vorstellen", dass er einen Anspruch auf Urlaub hat??

Das Bundesurlaubsgesetz und der gesetzliche Anspruch auf bezahlten Urlaub gelten grundsätzlich für jeden Arbeitnehmer in Deutschland - gleichgültig, wie viele Stunden er in der Woche oder im Monat arbeitet.

Das gilt im Übrigen auch für die Lohnafortzahlung im Krankheitsfall!

Es kommt also nicht darauf an, was Du Dir vorstellen oder nicht vorstellen kannst!!

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Auch bei Minijobs gibts natürlich Urlaubsanspruch. NUR: Wenn sie versucht den druchzusetzen, aht sie gar keine Job mehr. Ist übliche bei Minijobs...