Minijob: Krankheit und Urlaub bei Stundenlohn?
In unserem Verein hab ich im Rahmen des Mindestlohn mal den existierenden Vertrag mit unserem 450 Euro Jobber angeschaut (hab die Aufgabe auch nur geerbt). Dieser arbeitet auf Stundelohnbasis, bis eben die max 450,- pro Monat erreicht sind. Zu Krankheit und Urlaub wird leider im Vertrag nichts geregelt. Hat der 450 euro Jobber Ansrpuch auf Urlaub? Wenn ja wieviel Tage? Er arbeitet mal mer mal weniger. Wie sieht es bei Krankheit aus? bekommt er weiterhin Geld gezahlt, wenn er sich Krank meldet? Und wenn ja wieviel Stunden Arbeitszeit muss man da anrechnen? Wenn ich den Vertrag jetzt eh anpassen muss wegen Mindestlohn, was sollte ich dann mit aufnehmen? Mir geht es darum ,dass es geklärt ist und alle Parteien wissen worum es geht. danke im voraus
3 Antworten
Auf der Seite der Minijob-Zentrale findest du die geltenden arbeitsrechtlichen Regelungen: http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/20_arbeitsrecht/node.html
Die Gesetze gelten für alle AN. Es ist egal ob ein AN einen Minijob ausübt, Vollzeit- oder Teilzeit arbeitet.
Auch dem Minijober steht die Entgeltfortzahlung von sechs Wochen im Krankheitsfall zu. Bei unregelmäßigen Arbeitszeiten nimmt man für die Berechnung der Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts (§ 4 Entgeltfortzahlungsgesetz) den Durchschnitt der letzten 12 Monate (geht natürlich nur wenn schon so lange gearbeitet wurde; sonst eben die durchschnittliche Arbeitszeit pro Tag/Woche ausrechnen).
Bei der Berechnung des Urlaubsentgelts wird ähnlich verfahren wie beim Entgeltfortzahlungsgesetz. Hier ist auch (§ 11 Bundesurlaubsgesetz) der durchschnittliche Arbeitsverdienst maßgebend. Dabei wird der Durchschnitt aus den letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt zur Berechnung genommen. Dem Minijober steht selbstverständlich auch der gesetzliche Mindesturlaub von vier Wochen zu. Wenn bei Euch mehr Urlaub gewährt wird (z.B. Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung), bekommt das auch der Minijober.
Danke verstanden.
Auch Minijobber haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie den gesetzlichen Urlaub. Bei unregelmäßigeen Arbeitszeiten müsst ihr euch auf Durchschnittsgrößen einigen.
thx.