Unterschlagung Sozialstunden Geldstrafe?

2 Antworten

Geldstrafe gibt es nicht im Jugendstrafrecht. Und Anzeigen sagen auch nichts aus. Nur Verurteilungen.

Bei der Sache mit dem PC sehe ich keine strafbare Handlung. Du hast ihn aufgefordert, sich zu äußern. Das hat er nicht. Ende der Geschichte. Du könntest ihm ja "Standmiete" für das Jahr berechnen, 16€ pro Monat. Das wäre dann mit dem Erlös aus dem Verkauf beglichen.

Emeliefranke 
Fragesteller
 02.12.2020, 16:13

Vielen danke das beruhigt mich etwas

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Sag wie es gewesen ist.

Was dein Ex da macht ist schon ziemlich feige.

Und Zeugen hast du ja auch dafür.

Emeliefranke 
Fragesteller
 02.12.2020, 16:13

Vielen Dank das beruhigt nicht etwas

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